25.02.2021

Der Kampf um Arbeits- und Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten: Der Status Quo und Zukunftsstrategien


25.02.2021, 13:30 Uhr

Die Covid-19-Pandemie hat einmal mehr verdeutlicht, unter welchen prekären Bedingungen Arbeitnehmer_innen in globalen Wertschöpfungsketten leben und arbeiten. Gleichzeitig haben Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen zahlreiche Strategien zum besseren Schutz entwickelt. Neben gewerkschaftlicher Organisierung und dem Eintreten für Gesetzesreformen in den Produktionsländern, gibt es inzwischen viele weitere Werkzeuge, wie etwa Multi-Stakeholder-Initiativen, internationale Rahmenvereinbarungen, durchsetzbare Abkommen mit Markenunternehmen, Entschädigungsfonds sowie transnationalen Klagen in den „Heimatländern“ von multinationalen Unternehmen.

Vor allem seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den UN-Menschenrechtsrat 2011 sowie nach großen Fabrikkatastrophen wie 2012/2013 in Südasien, setzen sich Gewerkschaften, soziale Bewegungen und internationale Organisationen für rechtsverbindliche Mechanismen ein, um inländische und multinationale Unternehmen für Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette zur Verantwortung zu ziehen. Mittlerweile haben zahlreiche Länder Sorgfaltspflichtengesetze verabschiedet. In Deutschland und der EU laufen die Gesetzesdiskussionen auf Hochtouren.

Vor diesem Hintergrund möchten wir mit einer Bestandsaufnahme der verschiedenen Strategien von Arbeitnehmerrechtsbewegungen der letzten 10 Jahre beginnen und fragen: Was wurde seit Katastrophen, wie beispielsweise Rana Plaza, Ali Enterprises und Tazreen Fashions erreicht? Welche Regulierungsmechanismen und juristischen Schritte  haben zu besseren Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitnehmer_innen vor Ort geführt? Und welche nicht? Zweitens möchten wir aktuelle gesetzliche Entwicklungen in den Heimatländern der multinationalen Unternehmen beleuchten: Wie können verpflichtende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und andere Regeln Beschäftigte in den jeweiligen Produktionsländern schützen?

Abschließend möchten wir eine Diskussion über zukünftige Strategien anstoßen: Wie können Arbeitnehmer_innen, insbesondere in den Produktionsländern, die sich neu entwickelnden Rechtsrahmen für  Multinationale Konzerne gestalten? Welche Chancen und Risiken bestehen?

Wir freuen uns darauf diese und weitere Themen mit Ihnen zu diskutieren und laden Sie herzlich zu der Konferenz ein.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Saage-Maaß, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Michael Bader, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Franziska Korn, Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Organisatorische Informationen und Anmeldung:

Die Veranstaltung wird auf Deutsch und Englisch stattfinden. Simultanverdolmetschung steht in beide Richtungen zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem → Programm

Bitte registrieren Sie sich über den folgenden Link bis 22. Februar 2021:
www.fes.de/veranstaltung/veranstaltung/detail/251891

Bei technischen Problemen bei der Anmeldung schicken Sie bitte eine kurze Mail an: katharina.lepper@fes.de

Bitte beachten Sie: Den Zoom-Zugangslink erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail.

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