Berlin

Viele Hürden, wenig Haftung – Wie können die Opfer von Menschenrechtsverletzungen ihre Rechte in Deutschland einklagen?

04.11.2014, 00:00 Uhr
Hindernisse, Lücken, Schwierigkeiten: Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Ausland stellen immer wieder fest, dass sie ihre Rechte in Deutschland nicht einklagen können – selbst wenn deutsche Unternehmen an den Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Aktuelle Studien wie "Unternehmen zur Verantwortung ziehen - Erfahrungen aus transnationalen Menschenrechtsklagen" von Brot für die Welt, ECCHR und MISEREOR sowie der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) und von Amnesty International dokumentieren, woran Geschädigte in unterschiedlichen Ländern scheitern, wenn sie gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Wie auch andere Menschenrechtsorganisationen und Juristen empfehlen sie konkrete Reformen, um die Rechtsschutzmöglichkeiten zu verbessern.

Berlin

Book Launch: Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht

11.10.2023, 16:15 Uhr

Humboldt-Universität Berlin
Juristische Fakultät E25, Unter den Linden 9

Anfang Oktober erscheint der von Markus Kaltenborn, Markus Krajewski, Giesela Rühl und Miriam Saage-Maaß herausgegebene Beck’sche Kurzkommentar zum Lieferkettensorgfalts-pflichtenrecht. Er stellt die…

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