04.05.2010, Berlin

Infrastrukturprojekte und Menschenrechte

Berlin
04.05.2010, 00:00 Uhr

Infrastrukturprojekte wie Staudämme stellen nicht nur eine Chance für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region dar, sie bergen auch erhebliche Gefahren für die betroffene Bevölkerung. Gerade in Regionen mit unzureichend demokratisch kontrollierten Behörden kommt es häufig zu Vertreibungen, zur Zerstörung von Land und Kulturgütern ohne angemessene Entschädigungen und damit einhergehend zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Dabei sind nicht nur die Staaten, in denen die Projekte stattfinden, relevante Akteure für die Menschenrechtssituation. Auch die ausführenden Unternehmen, ihre Geldgeber und Staaten im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung spielen eine wichtige Rolle.

Die Veranstaltung „Infrastruktur und Menschenrechte" setzt sich mit der Frage der rechtlichen und politischen Verantwortung europäischer Unternehmen, Banken und Regierungen für Menschenrechtsverletzungen bei Projekten im Ausland auseinander.

Dazu stellen die Veranstalter drei Fallbeispiele vor: Der Merowe-Staudamm wurde von der sudanesischen Regierung am Nil errichtet. Das deutsche Ingenieurbüro Lahmeyer International war für die Bauleitung, Durchführung und Überwachung zuständig. Bei der Flutung des Reservoirs kam es zu unangekündigten Überschwemmungen von Dörfern, die Menschen mussten fluchtartig ihre Häuser verlassen.

Der Bau des Ilisu-Staudamms in den kurdischen Gebieten der Türkei würde bis zu 80.000 Menschen ihrer Existenzgrundlage berauben, bedeutende Kulturschätze und ein wertvolles Ökosystem vernichten und hätte weitreichende Auswirkungen bis in den Irak. Die Bundesregierung knüpfte zahlreiche Auflagen an die Hermesbürgschaften, mit denen sie die Beteiligung der Stuttgarter Baufirma Züblin und der DekaBank absicherte. Sie zog jedoch die Bürgschaften nach anhaltenden Protesten zurück, da die Auflagen von türkischer Seite ignoriert wurden. Eine systematische Menschenrechtsrisikoanalyse im Vorfeld von Bürgschaftsvergaben führt die Bundesregierung aber nach wie vor nicht durch.

Trotz Korruptionsvorwürfen und grundlegenden Zweifeln an seiner Wirtschaftlichkeit sowie ungelösten Entschädigungsfragen erhielt der umstrittene Bujagali-Staudamm in Uganda sowohl von der Weltbank als auch von der Europäischen Investitionsbank (EIB) Kredite. Im November 2009 legten Nichtregierungsorganisationen deshalb Beschwerde bei der EIB ein.

Neben bereits bestehenden Verpflichtungen werden auf der Veranstaltung neue Ansätze vorgestellt, um die Interessen der betroffenen Bevölkerung effektiver zu schützen und gegebenenfalls Entschädigungsansprüche durchzusetzen.

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