03.12.2009, Berlin

Zwischen Staatenimmunität und Individualansprüchen

Berlin
03.12.2009, 00:00 Uhr

Am 3. Dezember 2009 veranstaltete das ECCHR zusammen mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) eine Podiumsdiskussion zum Staatenimmunitätsfall vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Darin wehrt sich Deutschland gegen Verurteilungen durch das höchste italienische Gericht auf Entschädigungszahlungen für Kriegsopfer und Zwangsarbeiter aus dem Zweiten Weltkrieg.

Professor Andreas Fischer-Lescano und Dr. Monika Lüke, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland und ECCHR-Beiratsmitglied, zeichneten auf dem ersten Podium die Entwicklung von Individualansprüchen im Völkerrecht nach.  Dabei betonten sie den wachsenden Einfluss der Menschenrechte auf Immunitätsfragen. Zwar sei die Rolle der Politik auf die Sphäre des Rechts in diesen Fällen nicht zu unterschätzen, jedoch könnten gängige rechtliche Einwände gegen völkerrechtliche Individualansprüche von Kriegsopfern widerlegt werden.

Auf dem zweiten Podium sprach die Politologin Dr. Anja Hense über die deutschen Entschädigungsverfahren nach dem Zweiten Weltkrieg und die darin wiederzufindende fortdauernde Strategie der Verzögerns und Vermeidens. Diese Strategie verdeutlichte Rechtsanwalt Martin Klingner, der Opfer deutscher Kriegsverbrechen vor italienischen Gerichten vertritt, indem er den Verlauf seines Falles darstellte. Wenn einzelne Teile des Staatsapparats Menschenrechtsverbrechen begangen hätten, könnten die Staaten sich gegenüber ausländischen Gerichten bei Entschädigungsklagen der Opfer nicht auf den Grundsatz der Immunität berufen. Dies sei mit menschenrechtlichen und zunehmend mit völkerrechtlichen Standards nicht vereinbar.

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