Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung

Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung

Straflosigkeit bei Völkerstraftaten bedeutet, dass Folter, extralegale Tötungen durch Drohnen und sexualisierte Gewalt in Konflikten nicht untersucht, geschweige denn vor Gericht verhandelt und die Verantwortlichen bestraft werden. Dass diktatorische Regime Menschenrechte verletzen, mag auf der Hand liegen. Doch auch demokratische Regierungen setzen sich mitunter über ihre völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen hinweg. Sei es aus Komplizenschaft oder Eigeninteresse – Politik und Macht gehen allzu oft vor Recht und Gerechtigkeit. Dem setzt das ECCHR rechtliche Interventionen in exemplarischen Fällen entgegen. Bei schweren Völkerstraftaten ist der Gang vor den Internationalen Strafgerichtshof nicht zwangsläufig. In manchen Fallkonstellationen können eine Beschwerde vor einer der regionalen Institutionen wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder eine Klage vor einem nationalen Gericht das geeignete Mittel sein, um schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen Einhalt zu gebieten.

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