Keine Straffreiheit für George W. Bush

USA – Folter – Bush

Im Februar 2011 sagte der ehemalige US-Präsident George W. Bush seine Teilnahme an einer Wohltätigkeitsveranstaltung in Genf laut Zeitungsberichten aufgrund der Befürchtung von Protesten und gegen ihn angekündigte Strafanzeigen ab. Das ECCHR und das New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR) hatten für zwei Opfer des US-Folterprogrammes nach dem 11. September 2001 Strafanzeigen in Genf vorbereitet.

Die Anzeigen wurden von mehr als 50 Organisationen aus der ganzen Welt sowie den Friedensnobelpreisträger*innen Shirin Ebadi und Pérez Esquivel wie auch von den ehemaligen UN-Sonderberichterstattern Theo van Boven und Leandro Despouy unterstützt.

Fall

Die Beweismittel umfassen Dokumente zum Folterprogramm nach dem 11. September 2001, insbesondere zu der Verantwortlichkeit höchster amerikanischer Offizieller, darunter Ex-Präsident Bush. Bush werden unter anderem Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention vorgeworfen. Eine Immunität für ehemalige Regierungschefs ist bei der Begehung von Folterungen ausgeschlossen.

Die Antifolterkonvention verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, gegen Verdächte von Folterstraftaten zu ermitteln, unabhängig davon, ob es sich um ehemalige Präsident*innen, Regierungs- oder Geheimdienstmitarbeiter*innen, Soldat*innen oder Polizist*innen handelt.

Kontext

Die USA sind als Unterzeichnerstaat der UN-Antifolterkonvention ebenso zur Strafverfolgung verpflichtet wie europäische Staaten. Sollten die Verantwortlichen des Folterprogrammes in den USA weiterhin straflos bleiben, werden ECCHR und CCR bei allen weiteren sich bietenden Gelegenheiten auf Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland drängen.

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Definition

UN-Antifolterkonvention

Die UN-Antifolterkonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, um gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vorzugehen. Sie wurde im Jahr 1984 verabschiedet und ergänzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Genfer Konventionen. In Artikel 1 der Antifolterkonvention wird ausdrücklich festgelegt, dass Folter sowohl als körperlicher als auch seelischer Schmerz zugefügt werden kann. Staaten, die die Konventionen ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet, Folter zu verfolgen und zu ahnden.

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Einblick

Doppelstandards

In Fragen der Menschenrechte messen Entscheidungsträger*innen der westlichen Demokratien allzu oft mit „zweierlei Maß“. Während der Globale Norden oft Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ländern des Globalen Südens öffentlich verurteilt und – teilweise – auch strafrechtlich verfolgt, entziehen sich Politiker*innen und Militärs, Unternehmer*innen und Manager*innen im Globalen Norden meistens der Verantwortung. Völkerstraftaten wie Folter, Verschwindenlassen oder Drohnenangriffe gegen Zivilist*innen werden selten geahndet. Es scheint, als würden andere Standards für die Verletzung von Menschenrechten gelten, wenn sie von westlichen Staaten begangen werden.

Diesen Doppelstandards des Globalen Nordens setzt das ECCHR gezielte juristische Interventionen entgegen: Die Straflosigkeit der Mächtigen muss beendet und  Machtstrukturen verändert werden. Die Einzelfälle des ECCHR zielen deswegen auch immer darauf ab, politische, wirtschaftliche und rechtliche Lücken sichtbar zu machen und so die Entscheidungsträger*innen im Globalen Norden zu zwingen, ihre Doppelstandards zu hinterfragen – und im besten Fall zu beenden.

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