Die Rumsfeld-Folter-Fälle

USA – Folter – Rumsfeld

Im November 2004 reichte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck im Namen von vier irakischen Überlebenden und des Center for Constitutional Rights (CCR) aus New York in Deutschland Strafanzeige ein. Diese war unter anderem gegen den damaligen US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet sowie einige ranghohe Militärs wegen Verstößen gegen die UN-Antifolterkonvention und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch gerichtet.

Fall

Die Strafanzeigen richteten sich gegen die Straflosigkeit führender Repräsentanten aus Regierung, Militär und Geheimdiensten. Sie stützten sich auf das in Deutschland und Frankreich verankerte Weltrechtsprinzip (Universelle Jurisdiktion). Danach ist die Verfolgung schwerster Verbrechen auch in einem Drittstaat möglich, obwohl die Straftaten in anderen Ländern begangen wurden. Da weder im Heimatstaat von Täter*innen und Opfern noch im Tatortstaat oder durch ein zuständiges internationales Gericht entsprechende Verfahren eingeleitet wurden, können die Ermittlungen zunächst auch von Deutschland oder Frankreich aus geführt werden.

Kontext

Zwischen 2004 und 2007 wurden in Deutschland und Frankreich insgesamt drei Strafanzeigen gegen Regierungsmitglieder der US-Regierung, unter anderem den ehemaligen Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, und Angehörige der Streitkräfte wegen Kriegsverbrechen, Folter und weiteren Straftaten in den Militärgefängnissen Guantánamo und Abu Ghraib gestellt. Die jeweils zuständigen Anklagebehörden in Karlsruhe und Paris verzichteten jedoch in allen Fällen auf die Aufnahme von Ermittlungen. Dagegen eingelegte Rechtsmittel wurden von den Gerichten verworfen.

Die Öffentlichkeit zeigte sich über die Folterungen und Misshandlungen in dem von den USA geführten irakischen Gefängnis Abu Ghraib und in dem US-amerikanischen Militärstützpunkt in Guantánamo Bay auf Kuba tief erschüttert. Doch die Verantwortlichen für diese Straftaten wurden bislang nicht zur Rechenschaft gezogen. Während einige US-Militärs niedrigen Ranges in speziellen Militärgerichtsverfahren für die Folterungen in Abu Ghraib verurteilt wurden, blieben ihre Vorgesetzten ebenso wie hohe Militärs und Regierungspolitiker*innen unbehelligt. Dabei hatten sie die Straftaten direkt und indirekt angeordnet oder – wie im Fall ranghoher Jurist*innen – zu legitimieren versucht.

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Definition

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung enthält eine grundlegende Empfehlung über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion.

Die UN-Menschenrechtscharta ist als Resolution der Generalversammlung zwar nicht rechtlich bindend und somit nicht einklagbar, einige ihrer Inhalte werden inzwischen aber als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts verstanden. Die Grundsätze der Menschenrechte wurden durch die Einführung der Erklärung gestärkt und haben die meisten demokratischen Verfassungen inhaltlich geprägt.

Themen (5)

Einblick

Doppelstandards

In Fragen der Menschenrechte messen Entscheidungsträger*innen der westlichen Demokratien allzu oft mit „zweierlei Maß“. Während der Globale Norden oft Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ländern des Globalen Südens öffentlich verurteilt und – teilweise – auch strafrechtlich verfolgt, entziehen sich Politiker*innen und Militärs, Unternehmer*innen und Manager*innen im Globalen Norden meistens der Verantwortung. Völkerstraftaten wie Folter, Verschwindenlassen oder Drohnenangriffe gegen Zivilist*innen werden selten geahndet. Es scheint, als würden andere Standards für die Verletzung von Menschenrechten gelten, wenn sie von westlichen Staaten begangen werden.

Diesen Doppelstandards des Globalen Nordens setzt das ECCHR gezielte juristische Interventionen entgegen: Die Straflosigkeit der Mächtigen muss beendet und  Machtstrukturen verändert werden. Die Einzelfälle des ECCHR zielen deswegen auch immer darauf ab, politische, wirtschaftliche und rechtliche Lücken sichtbar zu machen und so die Entscheidungsträger*innen im Globalen Norden zu zwingen, ihre Doppelstandards zu hinterfragen – und im besten Fall zu beenden.

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