Frankreich: Justiz muss US-Folter in Guantánamo weiterverfolgen

ECCHR und CCR fordern Vorladung von Ex-US-Verteidigungsminister Rumsfeld

USA – Guantánamo – Frankreich

Als die Familien der Franzosen Mourad Benchellali und Nizar Sassi von deren Inhaftierung im US-Gefangenenlager Guantánamo erfuhren, stellten sie in Frankreich Strafanzeige wegen Folter, Misshandlungen und willkürlicher Inhaftierung. Das war im November 2002, seitdem ermittelt die französische Justiz zum US-Folterprogramm und zu den hochrangigen Verantwortlichen.

Seit 2014 sind auch das ECCHR und das Center for Constitutional Rights (CCR) aus New York an dem Verfahren beteiligt. Das ECCHR und CCR reichten dazu im November 2019 eine Expertenstellungnahme ein – zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des ehemaligen US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld und forderten dessen Vorladung. Im Dezember 2019 entschied das Berufungsgericht (Chambre de l’instruction de la Cour d’appel) in Paris dennoch, die Ermittlungen einzustellen. Die Betroffenen haben Berufung eingelegt.

Fall

Benchellali und Sassi waren fast fünf Jahre in Guantánamo inhaftiert und wurden dort gefoltert – wie die anderen Insassen auch. Die französische Justiz hat zwar ermittelt, jedoch wichtige verfügbare Beweismittel zum US-Folterprogramm und Folter in Guantánamo nicht gesichert. Im September 2017 wurde das Verfahren mangels Kooperation der USA vorerst eingestellt.

Das ECCHR und CCR hatten zunächst 2014 der französischen Justiz ein Dossier zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des ehemaligen Kommandeurs von Guantánamo, General a.D. Geoffrey Miller übergeben. Das Untersuchungsgericht lud daraufhin Miller vor, um ihn zu seiner Rolle in Guantánamo zu vernehmen. Erwartungsgemäß erschien Miller nicht. Für Benchellali und Sassi war dies ein Etappensieg und Rückschlag gleichermaßen.

2016 folgte ein Gutachten zur  strafrechtlichen Verantwortlichkeit von William Haynes, hochrangiger Justizberater im US-Verteidigungsministerium während der Regierung von George W. Bush. Das 26-seitige Dokument legt detailliert dar, dass Haynes einer der maßgeblichen „Architekten“ der Haft- und Vernehmungspraktiken während Bushs Präsidentschaft war. Es zeichnet nach, welche Rolle Haynes bei der Formulierung und Erlaubnis der Vernehmungspraktiken spielte, die letztlich zu Folter und Misshandlungen in Guantánamo führten.

Des Weiteren regten ECCHR und CCR in mehreren Schriftsätzen in dem Ermittlungsverfahren an, weitere Zeug*innen  zu vernehmen: andere ehemalige Inhaftierte, Expert*innen wie z.B. ehemalige UN-Sonderberichterstatter sowie eine Reihe von ehemaligen US-Beamten, die bereit sind, über ihre Erkenntnisse zum US-Folterprogramm aus erster Hand Zeugnis abzulegen. Die französische Justiz weigerte sich jedoch bislang, diese Beweismittel zu erheben.

Kontext

Das ECCHR setzt dem US-Folterprogramm auch in anderen europäischen Ländern sowie vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und beim UN-Antifolterausschuss ausgewählte rechtliche Aktionen entgegen und arbeitet dabei mit ehemaligen Guantánamo-Häftlingen sowie Partneranwält*innen aus Spanien, Frankeich und Belgien. Im Fokus der verschiedenen juristischen Schritte stehen die „Architekten“ des US-Folterprogramms – hochrangige Politiker, Beamte, Geheimdienstmitarbeiter und Armeeangehörige.

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In Fragen der Menschenrechte messen Entscheidungsträger*innen der westlichen Demokratien allzu oft mit „zweierlei Maß“. Die Einzelfälle des ECCHR zielen auch immer darauf ab, politische, wirtschaftliche und rechtliche Lücken sichtbar zu machen und so die Entscheidungsträger*innen im Globalen Norden zu zwingen, ihre Doppelstandards zu hinterfragen – und im besten Fall zu beenden.

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