Einblick
Kriegsverbrechen
Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen; Folter von Gefangenen; sexuelle Sklaverei – wenn diese und weitere Verbrechen in bewaffneten Konflikten begangen werden, handelt es sich laut dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) um Kriegsverbrechen. Auch wenn die internationale Strafjustiz Möglichkeiten bietet, Kriegsverbrechen zu verfolgen, werden die Verantwortlichen dafür allzu oft nicht belangt.
Anspruch und Wirklichkeit des Völkerstrafrechts klaffen weit auseinander: zwar wurden Prozesse gegen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien, Ruanda oder der Demokratischen Republik Kongo geführt. Dennoch – noch nie saß ein*e Politiker*in oder Militärangehörige*r eines westlichen Staates auf der Anklagebank des IStGH oder eines UN-Sondertribunals. Die Doppelstandards der internationalen Strafjustiz verhindern nicht selten die Durchsetzung universeller Menschenrechte.
Zur Aufarbeitung bewaffneter Konflikte und Kriege, in denen alle Parteien Kriegsverbrechen begehen, ist es essentiell, dass gleiches Recht für alle gilt. Das ECCHR setzt sich dafür ein, dass Kriegsverbrechen wie die Misshandlung irakischer Gefangener von britischen Truppen oder Folter in syrischen Geheimdienstgefängnissen strafrechtlich aufgearbeitet werden. Mithilfe juristischer Interventionen nach dem Weltrechtsprinzip, Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder auch vor nationalen Gerichten nutzt das ECCHR die verfügbaren Mittel und Wege, um der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen ein Ende zu setzen.