Einblick
Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt
Vergewaltigung, aber auch sexuelle Übergriffe, erzwungene Schwangerschaften oder sexuelle Versklavung: Alle diese Verbrechen sind sexualisierte Gewalt. In bewaffneten Konflikten und repressiven Regimen nutzen Militär, Geheimdienste und Polizei häufig diese und ähnliche Methoden als Teil ihrer militärisch-staatlichen Strategie, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Dabei richtet sich sexualisierte, geschlechtsbezogene Gewalt sowohl gegen Frauen und Mädchen als auch gegen Männer und Jungen – und missbraucht dabei die Rolle, die den Betroffenen in der Gesellschaft zugeschrieben wird (insbesondere auch in Bezug auf LGBTIQ-Personen). Sexualisierte Gewalt greift die Würde und sexuelle Integrität einer Person an. Gesellschaftliche Normen verhindern zudem, dass die Betroffenen über ihre Erfahrungen sprechen, geschweige denn, dass diese strafrechtlich oder gesellschaftlich aufgearbeitet werden. Die seelischen, körperlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen betreffen nicht nur die Überlebenden, sondern auch ihre Familien und Gemeinschaften.
Das internationale Strafrecht bietet Möglichkeiten, sexualisierte und geschlechtsbezogene Verbrechen als Einzeltaten eines Genozids, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen. Doch diese Praxis – Ermittlungen, Prozesse oder Gerichtsurteile – spiegelt das Ausmaß und die Systematik dieser Verbrechen selten wider. Der Grund: Geschlechtsbezogene Diskriminierung ist nicht nur die Ursache für sexualisierte Gewalt, sondern oft auch der Grund für die mangelnde juristische Aufarbeitung. Die immer wiederkehrende Darstellung und juristische Einordung sexualisierter Gewalt als „Einzelfall“ verleugnet die politische Dimension dieser Verbrechen.
Seit 2010 kämpft das ECCHR gegen das Verschweigen, die Verharmlosung und die Straflosigkeit von sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt weltweit.