Von April 2020 bis Januar 2022 führte das Oberlandesgericht Koblenz den weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Hauptangeklagter war ein ehemaliger Funktionär des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad, Anwar R. Im Januar 2022 verurteilte das Gericht Anwar R. zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sein Mitarbeiter Eyad A. wurde bereits im Februar 2022 wegen der Beihilfe zu Folter in mindestens 30 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Seit Juni 2018 ist zudem bekannt, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, bis Juli 2019 Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdiensts (Air Force Intelligence Service), erließ. Der Haftbefehl, der weltweit vollstreckt werden kann, und der Al-Khatib-Prozess in Koblenz sind Meilensteine im Kampf gegen die Straflosigkeit von Folter in Syrien sowie bedeutsame Schritte für alle Betroffenen von Assads Foltersystem.
Zum Koblenzer Prozess sowie zum Haftbefehl gegen Jamil Hassan trug unter anderem eine Reihe von Strafanzeigen bei, die das ECCHR gemeinsam mit mehr als 50 Syrer*innen – Folterüberlebende, Angehörige, Aktivist*innen und Anwält*innen – seit 2016 in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen eingereichte.
In Syrien sind Folter, Exekution und Verschwindenlassen von Zivilist*innen ebenso üblich wie gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen und flächendeckende Bombardierungen von Wohngebieten. Völkermord und sexualisierte Gewalt sind nur einige der Völkerrechtsverbrechen, die alle Parteien im bewaffneten Konflikt in Syrien begangen haben und weiter begehen.
Die internationale Strafjustiz bietet derzeit kaum Möglichkeiten für die Verfolgung der Verbrechen in Syrien: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann nicht tätig werden. Zum einem ist Syrien kein Vertragsstaat, zum anderen blockiert Russland eine Verweisung durch den UN-Sicherheitsrat an den IStGH. Damit bleibt nur der Weg über nationale Gerichte: In einigen Drittstaaten, wie Deutschland, ermöglicht es das Weltrechtsprinzip (oder Prinzip der Universellen Jurisdiktion), die Taten juristisch aufzuarbeiten und niedrig- wie hochrangige Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.
Das ECCHR arbeitet seit 2012 zu verschiedenen Verbrechen aller Konfliktparteien in Syrien. Dabei kooperiert es mit einem Netzwerk von syrischen, deutschen und internationalen Organisationen und Aktivist*innen.
Folter
Das Militärgefängnis Saydnaya in Syrien ist zum Synonym für unvorstellbare Folter, systematische Erniedrigung und Massenhinrichtungen geworden. Gemeinsam mit vier Überlebenden der Haft in Saydnaya reichte das ECCHR in Deutschland Strafanzeige gegen hochrangige Angehörige des syrischen Militärs ein.
Folter
Gemeinsam mit dem ECCHR reichte die Caesar Files Group beim GBA eine Strafanzeige gegen hochrangige Funktionäre der syrischen Geheimdienste und Militärpolizei wegen Völkerstraftaten ein. Als Beweis dienen tausende Fotos inklusive Metadaten, die „Caesar“, Ex-Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei, machte.
Folter
Im April 2020 begann in Deutchland der weltweit erste Strafprozess zu Staatsfolter in Syrien. Das ECCHR unterstützte in dem Verfahren 17 Folterüberlebende. Auf dieser Seite berichten wir regelmäßig von dem Al-Khatib-Prozess in Koblenz.
Bewaffneter Konflikt
Seit Dezember 2017 ermittelt die französische Justiz gegen das weltweit größte Zementunternehmen Lafarge. Elf Syrer hatten gemeinsam mit dem ECCHR Strafanzeige gegen das Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Durch die Geschäfte in Syrien, u.a. mit dem IS, habe das Unternehmen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet.
Überwachungstechnologie
Die syrischen Geheimdienste sammeln anlasslos Informationen über politisch unliebsame Personen. Die Spionage geht oft Hand in Hand mit Folter. Zur Überwachung trägt mutmaßlich unter anderem auch Software westlicher Software-Unternehmen bei. Aus Sicht des ECCHR erfordert das transnationale Ermittlungen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Im Juni 2020 nahm die deutsche Polizei Alaa M. fest, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Grund: Dringender Verdacht der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das syrische Regime seit 2011 begangen hat. Etwa ein Jahr darauf teilte die Bundesanwaltschaft mit, Anklage gegen M. erhoben zu haben. Der ehemalige syrische Arzt soll in Militärkrankenhäusern Menschen gefoltert, getötet und sexuell misshandelt haben.
Folter
(Auch) Schweden kann ein wichtige Rolle im Kampf gegen die Straflosigkeit von Folter in Syrien spielen. Deswegen haben im Februar 2019 neun Folterüberlebende aus Syrien in Stockholm eine Strafanzeige gegen hochrangige Beamte der Regierung von Syriens Präsident Baschar al-Assad eingereicht – unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Folter
Der Weg zu Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen und Folter in Syrien führt auch über Europa. Nach Deutschland, Schweden und Frankreich hat auch die österreichische Justiz Ermittlungen gegen die syrischen Geheimdienste eingeleitet – wegen ihrer Verantwortung für massenhafte und systematische Folter. Anlass ist die Strafanzeige, die 16 Frauen und Männer im Mai 2018 mit dem ECCHR und seinen Partnern bei der Staatsanwaltschaft Wien einreichten.
Folter
Die Regierung von Baschar al-Assad lässt in Syrien systematisch und flächendeckend foltern. Deswegen erstatteten Folterüberlebende aus Syrien, die Anwälte Anwar al-Bunni und Mazen Darwish und das ECCHR im März 2017 die erste Strafanzeige gegen hochrangige Mitglieder des syrischen Geheimdienstsapparats.
Folter
Im April 2020 begann in Deutschland der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Hauptangeklagter vor dem Oberlandesgericht Koblenz war Anwar R., ehemaliger Funktionär des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Assad.
Sexualisierte Gewalt
Die deutsche Justiz muss sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in syrischen Gefängnissen endlich als das verfolgen, was sie ist: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist das Ziel einer Strafanzeige, die sieben syrische Überlebende von Baschar al-Assads Foltersystem im Juni 2020 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichten.
Folter
Das ECCHR reichte im November 2017 gemeinsam mit neun Syrer*innen eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beim Generalbundesanwalt ein. Die Anzeige richtet sich gegen zehn hochrangige Funktionäre des Nationalen Sicherheitsbüros und des Luftwaffengeheimdiensts, unter ihnen Jamil Hassan, dessen ehemaligen Leiter.
Folter
Damit die Straflosigkeit für Staatsfolter in Syrien endlich ein Ende hat, haben im November 2019 fünf syrische Folterüberlebende Strafanzeige in Norwegen gestellt. Die Anzeige steht in einer Reihe mit Strafanzeigen gegen 17 hochrangige Beamte der Regierung von Syriens Präsident Baschar al-Assad, die andere Folterüberlebende in Deutschland, Österreich und Schweden eingereicht haben.