Überlebende: Sexualisierte Gewalt der syrischen Geheimdienste sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Syrien – Sexualisierte Gewalt – Luftwaffengeheimdienst

Die deutsche Justiz muss sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in syrischen Gefängnissen endlich als das verfolgen, was sie ist: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist das Ziel einer Strafanzeige, die sieben syrische Überlebende von Baschar al-Assads Foltersystem im Juni 2020 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichten. Erarbeitet wurde die Anzeige vom ECCHR mit Unterstützung seiner Partnerorganisationen Syrian Women’s Network und Urnammu.

Die Strafanzeige richtet sich gegen neun hochrangige Funktionäre des Nationalen Sicherheitsbüros und des syrischen Luftwaffengeheimdiensts. Die Zeug*innen fordern die deutsche Justiz auf, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in Syrien als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Die Anzeige ergänzt eine Strafanzeige gegen die Beschuldigten, die das ECCHR im November 2017 eingereicht hatte und die dazu beitrug, dass der Bundesgerichtshof im Juni 2018 einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, damals Chef des Luftwaffengeheimdiensts, erließ.

Fall

Die Anzeigeerstatter*innen und Zeug*innen, vier Frauen und drei Männer, waren zwischen April 2011 und Oktober 2013 in vier Haftanstalten des Luftwaffengeheimdiensts inhaftiert. Dort überlebten sie oder wurden Zeug*innen von sexualisierter Gewalt, darunter Vergewaltigung, sexuelle Belästigung oder Elektroschocks im Genitalbereich.

Diese und andere sexualisierte Gewaltverbrechen sind keine Einzelfälle. Sexualisierte und geschlechtsbezogene Verbrechen – dazu gehören beispielsweise auch Beraubung der Fortpflanzungsfähigkeit oder erzwungene Nacktheit – in syrischen Gefängnissen sind gezielte und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Die Assad-Regierung setzt diese spezifische Art der Gewalt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ein: Männer, Frauen, LGBTQI*-Personen. Das Ziel: Nicht nur die politische Opposition und die direkten Betroffenen sollen geschwächt werden, sondern auch ihre Angehörigen und die syrische Gesellschaft als Ganze.

Kontext

Vergewaltigung, aber auch sexuelle Übergriffe, erzwungene Nacktheit oder sexuelle Versklavung: Alle diese Verbrechen sind sexualisierte Gewalt. In bewaffneten Konflikten und repressiven Regimen nutzen Militär, Geheimdienste und Polizei häufig diese und ähnliche Methoden als Teil ihrer militärisch-staatlichen Strategie, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Dabei richtet sich sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt sowohl gegen Frauen und Mädchen als auch gegen Männer und Jungen – und missbraucht dabei die Rolle, die den Betroffenen in der Gesellschaft zugeschrieben wird.

Mit der Strafanzeige wollen die Betroffenen, das ECCHR und seine Partnerorganisationen erreichen, dass deutsche Justizbehörden bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Verbrechen in Syrien, ein besonderes Augenmerk auf sexualisierte Gewalt legen. Das bedeutet, dass Deutschland strukturell bedingte Ungerechtigkeiten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen, Jungen und Mädchen untersucht und auch die Ermittlungsansätze sensibel danach ausrichtet.

Die Einreichung ist Teil der Syrien-Arbeit des ECCHR mit insgesamt acht Anzeigen in Deutschland, Österreich, Schweden und Norwegen. Sie steht zudem in einer Reihe rechtlicher Schritte gegen sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in Kolumbien, Sri Lanka, den Philippinen und Tschetschenien.

Grundlagen

Fragen und Antworten zum rechtlichen Hintergrund der Strafanzeige

Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt gegen weibliche und männliche Gefangene in Hafteinrichtungen des syrischen Luftwaffengeheimdiensts ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und muss als solches strafrechtlich verfolgt werden: Das ist das Ziel der Anzeige, die sieben Syrer*innen zusammen mit dem ECCHR und seinen Partnerorganisationen beim GBA eingereicht haben.

Trotz zahlreicher detaillierter Berichte syrischer und internationaler Organisationen, u.a. des UN-Untersuchungsausschuss zu Syrien (UN CoI), über die Methoden und Folgen sexualisierter Gewalt in den Gefängnissen der syrischen Geheimdienste, benennen bisher weder Ermittlungen, Haftbefehle noch Anklagen der deutschen Justiz sexualisierte Gewalt ausdrücklich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Strafanzeige zielt deswegen darauf ab, dass Deutschland diese Verbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Paragraph 7 Absatz 1 Nummer 6 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) ermittelt und verfolgt. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt als Teil der massiven, systematischen Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung anerkannt und aufgearbeitet wird.

Langfristig wollen das ECCHR und seine Partnerorganisationen erreichen, dass deutsche Justizbehörden sexualisierte Gewalt in der Ermittlung und Verfolgung der Straftaten im Syrien-Kontext priorisieren und verstärkt eine Gender-Analyse in ihre Arbeit einbeziehen, d.h. dass sie strukturell bedingte Ungerechtigkeiten und Unterschiede zwischen Männern und Frauen, Jungen und Mädchen untersuchen und auch ihre Ermittlungsansätze sensibel danach ausrichten.

Die Strafanzeige benennt Jamil Hassan, den ehemaligen Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdiensts, und acht weitere hochrangige Mitarbeiter der syrischen Geheimdienste als Verdächtige. Gegen diese Personen richtete sich auch eine ECCHR-Strafanzeige von 2017, die zu dem Haftbefehl gegen Hassan beitrug.

Die neue Strafanzeige fordert, dass Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Gefangenschaft einer schwangeren Frau unter Anwendung von Zwang als spezifische Einzeltaten von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu den Straftaten hinzugefügt werden, derer sich Hassan laut Haftbefehl strafbar gemacht hat. Die deutschen Justizbehörden sollen zudem die Rolle der anderen Geheimdienstbeamten bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Tötung, Ausrottung, Folter, Vergewaltigung und anderer Formen sexualisierter Gewalt, Verschwindenlassen, Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, Freiheitsentzug und politischer Verfolgung ermitteln.

Den neun Beschuldigten wird in der Strafanzeige vorgeworfen, diese Verbrechen angeordnet, gebilligt und über einen längeren Zeitraum fortgeführt zu haben. Durch ihre ranghohe Position in der Befehlskette seien die Tatverdächtigen indirekte Täter oder zumindest Komplizen bei diesen Verbrechen gewesen. Sie konnten die direkten Täter*innen als „menschliche Werkzeuge“ benutzen, um in den Haftanstalten Menschen zu foltern und sexuell zu misshandeln oder zu erniedrigen.

Die Anzeige basiert auf den Aussagen von sieben Überlebenden, die in fünf verschiedenen Gefängnissen des syrischen Luftwaffengeheimdiensts in Damaskus, Aleppo und Hama inhaftiert waren. Zwischen April 2011 und August 2013 erlitten die vier Frauen und drei Männer entweder selbst Folter und sexualisierte Gewalt oder wurden Zeug*innen davon. Ärztliche Untersuchungsberichte, eine Gender-Analyse der sogenannten Caesar-Fotos und verschiedene Berichte internationaler und syrischer Menschenrechtsorganisationen sowie dem UN-Menschenrechtsrat stützen die Aussagen der Anzeigenerstatter*innen.

In Syrien hat sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt das politische Ziel, mutmaßliche politische Gegner*innen zu unterdrücken und bestrafen. Diese gezielte Gewalt soll ein Klima der ständigen Angst erzeugen und politische Dissident*innen stumm schalten.

Überlebende berichten von verschiedenen Methoden sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt  – physischer sowie psychischer – wie Vergewaltigung oder das Androhen davon, sexuelle Belästigung, Leibesvisitationen und Genitalverstümmelung. Immer wieder werden auch erzwungene Abtreibungen und erzwungene Nacktheit genannt. Die Betroffenen: Frauen und Männer, aber teilweise auch Minderjährige.

Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt hat langfristige körperliche und psychische Folgen für die Betroffenen und ihre Familien, aber auch auf die politische Opposition und die Gesellschaft als Ganze. Die syrische Regierung nutzt sexualisierte Gewalt gezielt, um Angst zu verbreiten und zwingt damit Menschen, meist Frauen, zu fliehen.

Nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis erfahren weibliche Überlebende zudem weitere Diskriminierung. Vorherrschende Meinung in der syrischen Gesellschaft ist, dass Frauen die „Würde der Familie“ erhalten sollen. Weibliche Überlebende fühlen sich deshalb häufig schuldig, wenn ihre Familie Ansehen verliert – was oft dazu führt, dass die Familien die Betroffenen verstoßen. Häufig werden Frauen gezielt angegriffen, um ihre männlichen Verwandten zu beschämen und einen Keil in Familien zu treiben. Das gilt oft auch für Inhaftierte, die selbst keine sexualisierte Gewalt erfahren haben, denn es wird allgemein angenommen, dass sie in den Haftzentren vergewaltigt wurden.

Für Männer und Jungen resultiert sexualisierte Gewalt häufig in einem gefühlten Verlust der ihnen zugeschriebenen Männlichkeit, was sie davon abhält, mit Freund*innen oder Familienmitgliedern über ihre Erlebnisse zu sprechen. Sie müssen fürchten, den Respekt älterer Verwandter zu verlieren.

Jedes Verbrechen, darunter sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt, findet auch in einem Kontext von Geschlechternormen und -ungleichheiten statt. Eine geschlechtsbezogene Analyse untersucht, ob und wie Verbrechen aufgrund des Geschlechts oder gesellschaftlichen Geschlechterrollen begangen werden. Manche Taten richten sich gezielt gegen Frauen, weil sie Frauen sind, oder gegen Mitglieder einer bestimmten Religion oder gegen LGBTQI*-Personen. Manche Formen der Gewalt werden strategisch gegen Personen eines bestimmten Geschlechts eingesetzt, aber nicht gegen andere Personen.

Ein gender-sensibler Ansatz bei Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung von Völkerstraftaten kann strukturelle Diskriminierungen und Unterdrückungen offenlegen, die dieser Art von Gewalt oft zugrunde liegen.

Mit der Strafanzeige will das ECCHR sichtbar machen, dass bestimmte Verbrechen weitreichende und komplexe Folgen für die Betroffenen haben, weil damit ihr Geschlecht oder ihre Rolle innerhalb der Gesellschaft angegriffen werden: In Syrien wird sexualisierte Gewalt ganz gezielt zur flächendeckenden Unterbindung regierungskritischer Aktivitäten eingesetzt, um die ganze Gesellschaft als Ganze zu schwächen und von Regimekritik abzuhalten.

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Die Generalbundesanwaltschaft ist Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde.

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Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt

Vergewaltigung, aber auch sexuelle Übergriffe, erzwungene Schwangerschaften oder sexuelle Versklavung: Alle diese Verbrechen sind sexualisierte Gewalt. In bewaffneten Konflikten und repressiven Regimen nutzen Militär, Geheimdienste und Polizei häufig diese und ähnliche Methoden als Teil ihrer militärisch-staatlichen Strategie, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken.

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