Die Generalbundesanwaltschaft ist Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde. Der Generalbundesanwalt (GBA) ist für schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen zuständig, die für die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands besonders relevant sind.
Kundus
Im September 2009 bombardierten zwei amerikanische Kampfflugzeuge eine Menschenmenge sowie zwei Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses (Afghanistan). Über 100 Menschen wurden getötet oder verletzt. Das ECCHR unterstützte die EGMR-Beschwerde eines Afghanen, der bei dem Bombardement zwei Söhne verlor.
Kriegsverbrechen
Im Juli 2014 bombardierte die israelische Armee Gaza-Stadt und töte unter anderem die deutsch-palästinensische Familie Kilani. Israel wies eine Aufklärung des Falls zurück. Im Namen des Sohnes aus Deutschland, Ramsis Kilani, fordert das ECCHR die deutsche Justiz auf, den Fall aufzuarbeiten.
Folter
Das Militärgefängnis Saydnaya in Syrien ist zum Synonym für unvorstellbare Folter, systematische Erniedrigung und Massenhinrichtungen geworden. Gemeinsam mit vier Überlebenden der Haft in Saydnaya reichte das ECCHR in Deutschland Strafanzeige gegen hochrangige Angehörige des syrischen Militärs ein.
Folter
Das ECCHR reichte im November 2017 gemeinsam mit neun Syrer*innen eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beim Generalbundesanwalt ein. Die Anzeige richtet sich gegen zehn hochrangige Funktionäre des Nationalen Sicherheitsbüros und des Luftwaffengeheimdiensts, unter ihnen Jamil Hassan, dessen ehemaligen Leiter.
Folter
Der Weg zu Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen und Folter in Syrien führt auch über Europa. Nach Deutschland, Schweden und Frankreich hat auch die österreichische Justiz Ermittlungen gegen die syrischen Geheimdienste eingeleitet – wegen ihrer Verantwortung für massenhafte und systematische Folter. Anlass ist die Strafanzeige, die 16 Frauen und Männer im Mai 2018 mit dem ECCHR und seinen Partnern bei der Staatsanwaltschaft Wien einreichten.
Folter
Die Regierung von Baschar al-Assad lässt in Syrien systematisch und flächendeckend foltern. Deswegen erstatteten Folterüberlebende aus Syrien, die Anwälte Anwar al-Bunni und Mazen Darwish und das ECCHR im März 2017 die erste Strafanzeige gegen hochrangige Mitglieder des syrischen Geheimdienstsapparats.
Folter
Gemeinsam mit dem ECCHR reichte die Caesar Files Group beim GBA eine Strafanzeige gegen hochrangige Funktionäre der syrischen Geheimdienste und Militärpolizei wegen Völkerstraftaten ein. Als Beweis dienen tausende Fotos inklusive Metadaten, die „Caesar“, Ex-Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei, machte.
Überwachungstechnologie
Die syrischen Geheimdienste sammeln anlasslos Informationen über politisch unliebsame Personen. Die Spionage geht oft Hand in Hand mit Folter. Zur Überwachung trägt mutmaßlich unter anderem auch Software westlicher Software-Unternehmen bei. Aus Sicht des ECCHR erfordert das transnationale Ermittlungen.
Folter
Am 23. April 2020 begann in Deutchland der weltweit erste Strafprozess zu Staatsfolter in Syrien. Das ECCHR unterstützt in dem Verfahren 17 Folterüberlebende. Hauptangeklagter vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist Anwar R., ehemals Funktionär des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats der Regierung unter Baschar al-Assad. Auf dieser Seite berichten wir regelmäßig von dem Al-Khatib-Prozess in Koblenz.
Sexualisierte Gewalt
Die deutsche Justiz muss sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt in syrischen Gefängnissen endlich als das verfolgen, was sie ist: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ist das Ziel einer Strafanzeige, die sieben syrische Überlebende von Baschar al-Assads Foltersystem im Juni 2020 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichten.
Folter
Welche Verantwortung trägt Gina Haspel – seit Mai 2018 Direktorin der US-Geheimdienstes CIA – für die Folter von Gefangenen in einem Geheimgefängnis in Thailand? Das ECCHR setzt auf das Weltrechtsprinzip in Deutschland und fordert den Generalbundesanwalt auf, Ermittlungen zur Rolle Haspels bei der Folter von Gefangenen in Thailand aufzunehmen.
Folter
Im Dezember 2005 erstattete Wolfgang Kaleck, Gründer und Generalsekretär des ECCHR, im Namen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und acht usbekischer Bürger Strafanzeige unter anderem gegen den früheren usbekischen Innenminister Zakir Almatow und den usbekischen Geheimdienstchef Rustan Inojatow wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des deutschen Völkerstrafgesetzbuches beim Generalbundesanwalt.