Definition
OECD-Beschwerde
Jede natürliche oder juristische Person kann – auch ohne selbst betroffen zu sein – bei einer Nationalen Kontaktstelle (NKS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Beschwerde über die Verletzung der Leitsätze für Multinationale Unternehmen einreichen.
Die OECD-Leitsätze verpflichten Firmen aus den Unterzeichnerstaaten, bei ihren Auslandsgeschäften internationale Menschenrechtsstandards zu wahren. Zuständig für eine Beschwerde ist die Kontaktstelle des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat oder in dem es tätig ist. Die NKS hat keine Sanktionsmöglichkeiten, sondern bemüht sich um eine Mediation zwischen den Beschwerdeführer*innen bzw. Betroffenen und dem Unternehmen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Kontaktstelle das Verhalten des Unternehmens in einem Abschlussbericht bewerten.