Jede natürliche oder juristische Person kann – auch ohne selbst betroffen zu sein – bei einer Nationalen Kontaktstelle (NKS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Beschwerde über die Verletzung der Leitsätze für Multinationale Unternehmen einreichen.
Die OECD-Leitsätze verpflichten Firmen aus den Unterzeichnerstaaten, bei ihren Auslandsgeschäften internationale Menschenrechtsstandards zu wahren. Zuständig für eine Beschwerde ist die Kontaktstelle des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat oder in dem es tätig ist. Die NKS hat keine Sanktionsmöglichkeiten, sondern bemüht sich um eine Mediation zwischen den Beschwerdeführer*innen bzw. Betroffenen und dem Unternehmen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Kontaktstelle das Verhalten des Unternehmens in einem Abschlussbericht bewerten.
Windparks
Große Energieunternehmen setzen sich immer wieder über Menschenrechte und Umweltschutz hinweg – wie beim Fall Électricité de France (EDF) in Oaxaca, Mexiko. Das Problem: Die Windkraftanlagen sollen auf dem Gebiet der indigenen Gemeinde Unión Hidalgo entstehen. EDF will sich die staatliche Genehmigung für den Bau sichern – doch die indigene Gruppe wurde bisher nicht konsultiert.
Textilindustrie
Das Zertifizierungsunternehmen RINA hat kurz vor einem Fabrikbrand bei Ali Enterprises in Karatschi (Pakistan) das Gebäude mit einem internationalen Gütesiegel zertifiziert, welches hohe Sicherheitsstandards garantieren sollte. Das ECCHR reichte deshalb zusammen mit einer internationalen Koalition im September 2018 eine OECD-Beschwerde gegen RINA in Italien ein.
Textilindustrie
Vor dem Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza hat der TÜV Rheinland die Produktionsstätte des Textilherstellers Phantom Apparel in einem Social Audit geprüft. Das ECCHR wirft TÜV Rheinland vor, Prüfstandards außer Acht gelassen zu haben und in dem Bericht Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit nicht aufzuführen.