Das Völkerstrafrecht findet bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression (z.B. Annektion eines Gebietes) Anwendung. Diese Verbrechen betreffen meist nicht einen einzelnen Staat sondern die Weltgemeinschaft als solche. Die Strafverfolgung nach dem Völkerstrafrecht kann – je nach Fall – vor einem nationalen oder auch internationalen Gericht wie dem Internationalen Strafgerichtshof erfolgen.
Bewaffneter Konflikt
Seit Dezember 2017 ermittelt die französische Justiz gegen das weltweit größte Zementunternehmen Lafarge. Elf Syrer hatten gemeinsam mit dem ECCHR Strafanzeige gegen das Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Durch die Geschäfte in Syrien, u.a. mit dem IS, habe das Unternehmen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet.
Bewaffneter Konflikt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die beiden gebürtigen Ruander Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni im Kongo-Krigesverbrecherprozess zu Freiheitsstrafen verurteilt. Tatbestand waren Beihilfe an Kriegsverbrechen gemäß und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Bewaffneter Konflikt
Sri Lanka muss seine internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen geschlechtsbezogene Diskriminierung einhalten. Dazu muss das Land seine Gesetzgebung in Einklang mit der UN-Frauenrechtskonvention bringen.
Folter
Im Dezember 2005 erstattete Wolfgang Kaleck, Gründer und Generalsekretär des ECCHR, im Namen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und acht usbekischer Bürger Strafanzeige unter anderem gegen den früheren usbekischen Innenminister Zakir Almatow und den usbekischen Geheimdienstchef Rustan Inojatow wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des deutschen Völkerstrafgesetzbuches beim Generalbundesanwalt.