Der Komplementaritätsgrundsatz bezeichnet die Beziehung zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und nationalen Gerichten mit Hinblick auf das Völkerstrafrecht. Der Grundsatz besagt, dass der IStGH zweitrangig nach den nationalen Gerichten für Verbrechen zuständig ist und nur in Aktion tritt, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, Verbrechen, die ihrer Zuständigkeit entsprechen, vor Gericht zu bringen.
Bewaffneter Konflikt
Das ECCHR hat beim Internationalen Strafgerichtshof eine Strafanzeige eingereicht, um die Anklagebehörde davon zu überzeugen, hinsichtlich systematischer Gewalt gegen Gewerkschafter*innen in Kolumbien aktiv zu werden.
Irak
Nach mehr als sechs Jahren beendete der Internationale Strafgerichtshof im Dezember 2020 seine Vorermittlungen zu Kriegsverbrechen britischer Truppen im Irak. Die Entscheidung zeigt deutlich die Schwächen internationaler Strafjustiz – und beweist, erneut, dass mächtige Akteure selbst mit Folter davonkommen.