Gewalt gegen Gewerkschafter*innen muss endlich aufgeklärt werden

Kolumbien – Bewaffneter Konflikt – Gewerkschaftermord

Im Oktober 2012 hat das ECCHR gemeinsam mit der kolumbianischen Menschenrechtsorganisation CCAJAR und dem kolumbianischen Gewerkschaftsverband CUT bei der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag eine Strafanzeige eingereicht. Mit dieser soll die Anklagebehörde davon überzeugt werden, hinsichtlich systematischer Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und insbesondere Gewerkschaftsmitglieder in Kolumbien aktiv zu werden.

Das Ausmaß der Gewalt ist als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren und fällt deshalb in die Zuständigkeit des Gerichtshofs. Da die Verbrechen durch die kolumbianischen Justizbehörden nicht ausreichend aufgeklärt und verfolgt werden, ist die Anklagebehörde des IStGH verpflichtet, Ermittlungen gegen die Hauptverantwortlichen in Regierung und Militärführung einzuleiten.

Fall

An die 3.000 Gewerkschaftsmitglieder – davon allein 775 seit 2002 – wurden in den letzten drei Jahrzehnten in Kolumbien getötet. Viele weitere wurden eingeschüchtert, bedroht und verfolgt. Dem internationalen Gewerkschaftsbund zufolge geschahen mehr als die Hälfte der weltweit berichteten Ermordungen von Gewerkschaftern in Kolumbien. Dies macht Kolumbien zu einem der gefährlichsten Länder weltweit.

Auch das Inkrafttreten des IStGH-Statuts für Kolumbien im Jahre 2002 hat die Situation nicht spürbar verbessert. Das ECCHR und seine Partner stellten dem IStGH beispielhaft fünf individuelle Fälle von Gewalttätigkeit an Gewerkschaftsmitgliedern vor und analysierten hierbei die ausgedehnte und systematische Struktur der Gewalt gegen kolumbianische Gewerkschaftsmitglieder während der letzten Jahrzehnte.

Kontext

In der Strafanzeige hat das ECCHR mit großer Besorgnis das Stocken der vorläufigen Untersuchungen der Anklagebehörde zur Situation in Kolumbien festgestellt, die im Juni 2004 aufgenommen wurden. Im November 2012 hat die Anklagebehörde einen Zwischenbericht zur Situation in Kolumbien veröffentlicht, worin sie zu keinem Schluss kommt, ob formelle Ermittlungen eröffnet werden sollten, sondern nur feststellt, dass die vorläufigen Untersuchungen weitergehen sollten.

In der ergänzenden Stellungnahme vom Juli 2013 hat das ECCHR diesen Zwischenbericht kommentiert. Im Kommentar betont das ECCHR, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Menschenrechtsverteidiger*innen in Kolumbien begangen wurden, nicht nur durch nicht-staatliche Akteure wie die paramilitärischen Gruppen und die Guerilla, sondern auch durch staatliche Akteure. Zudem haben wir die unzulängliche Analyse der Komplementaritätsstandards kritisiert, d.h. der Frage, ob Kolumbien willens und in der Lage ist solche Verbrechen selbst zu untersuchen. Die Anklagebehörde berücksichtigt nicht die kritische Sicherheitssituation von Mitgliedern des Justizapparates und evaluiert nicht ausreichend das Ausmaß der Reform der Militärgerichtsbarkeit.

Dokumente (5)

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Glossar (4)

Definition

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Vor dem Internationalen Strafgerichtshof werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts (z. B. Kriegsverbrechen) verhandelt.

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Themen (2)

Einblick

Kolumbien

Kolumbien leidet seit Jahrzehnten unter einem bewaffneten Konflikt, der insbesondere die Zivilbevölkerung betrifft. Wegen des Ausmaßes und der Dauer der Gewalt müssen die Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien dringend verhindert und auch juristisch aufgearbeitet werden.

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