Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ist ein ständiges internationales Strafgericht. Vor dem IStGH werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts verhandelt, d.h. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen und – seit Juli 2018 – Verbrechen der Aggression.
Der Anspruch des IStGH ist nicht universell, jedoch weitreichend. Der IStGH kann nur einschreiten, wenn: eine angeklagte Person Staatsangehörige*r eines Mitgliedslandes ist, eine Tat auf dem Territorium eines Mitgliedslandes verübt wurde oder wenn ein Nicht-Mitgliedstaat die Gerichtsbarkeit des IStGH bejaht und ein Verbrechen dort vor Gericht bringen will. Auch wenn viele Länder das Römische Statut des IStGH ratifiziert haben, so haben Länder wie China, die USA oder Russland es noch nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert. Der IStGH ist nicht Teil der Vereinten Nationen.
Migration
Versklavung, willkürliche Inhaftierung, sexuelle Gewalt – das sind nur einige der schweren Verbrechen, denen Migrant*innen und Geflüchtete in Libyen systematisch ausgesetzt sind. Um der Straflosigkeit für diese Verbrechen ein Ende zu setzen, reichten das ECCHR und seine Partner mit 14 Überlebendeneine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof ein.
Waffenexporte
Trotz tausender Angriffe auf zivile Häuser, Märkte, Krankenhäuser und Schulen – geplant und durchgeführt von der Militärkoalition um Saudi-Arabien und die VAE – lieferten und liefern transnationale Unternehmen aus Europa Waffen, Munition und logistische Unterstützung an die Staaten der Militärkoalition. Europäische Waffenexportbehörden genehmigen diese Lieferungen.
Bewaffneter Konflikt
Das ECCHR hat beim Internationalen Strafgerichtshof eine Strafanzeige eingereicht, um die Anklagebehörde davon zu überzeugen, hinsichtlich systematischer Gewalt gegen Gewerkschafter*innen in Kolumbien aktiv zu werden.
Bewaffneter Konflikt
Der kolumbianische Staat verwehrt den Frauen Schutz vor sexualisierten Verbrechen und den Zugang zu Recht, die er laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten muss. Deswegen hat das ECCHR eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Kolumbien eingereicht.
Repression
Morddrohungen, Telefonüberwachung, Entführungen von Angehörigen – die kolumbianische Regierung versucht, Menschenrechtsverteidiger*innen mit allen Mitteln einzuschüchtern. Seit 2012 untersucht und dokumentiert das ECCHR die brutale Unterdrückung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen in Kolumbien.
Irak
Nach mehr als sechs Jahren beendete der Internationale Strafgerichtshof im Dezember 2020 seine Vorermittlungen zu Kriegsverbrechen britischer Truppen im Irak. Die Entscheidung zeigt deutlich die Schwächen internationaler Strafjustiz – und beweist, erneut, dass mächtige Akteure selbst mit Folter davonkommen.