Das Unternehmensstrafrecht regelt die rechtliche Verantwortung von juristischen Personen (z. B. Unternehmen, Verbände, Organisationen). Mit dem Unternehmensstrafrecht sollen Verbrechen geahndet werden, die in der Arbeit eines Verbands oder Unternehmens geduldet, begünstigt oder provoziert wurden.
Zwangsarbeit
Seit spätestens 2017 nehmen sie zu: ernstzunehmende Berichte über Umerziehungslager, Folter und Zwangsarbeit in der Region Xinjiang in China. Laut Recherchen von Amnesty International unterdrückt die chinesische Regierung dort, in der Provinz im Nordwesten des Landes, systematisch die muslimische Minderheit der Uighuren. Zu Zehntausenden sollen die Menschen gezwungen werden, Baumwolle zu ernten und in Fabriken Kleidung zu nähen – auch für Europa.
Lieferketten
Erst Frankreich, dann die Niederlande und Deutschland – immer mehr europäische Länder führen Lieferkettengesetze ein. Denn sie haben erkannt: Ölverseuchungen, Rohstoffdiebstahl und Zwangsarbeit kommen nicht von irgendwo her. Sie entstehen, wenn Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungsketten rücksichtslos handeln.
Waffenexporte
Im Oktober 2016 tötete ein Luftangriff – offenbar des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses – im Dorf Deir Al-Ḩajārī im Jemen eine sechsköpfige Familie. Die absichtliche und gezielte Bombardierung der Zivilbevölkerung oder einzelner unbeteiligter Zivilist*innen sind Kriegsverbrechen. Das ECCHR geht juristisch dagegen vor.
Staudamm
Der Dammbruch einer Eisenerzmine nahe der brasilianischen Kleinstadt Brumadinho im Januar 2019 tötete 272 Menschen. Der giftige Minenschlamm verseuchte große Teile des Flusses Paraopeba und damit das Trinkwasser tausender Menschen. Nur vier Monate zuvor hatte das brasilianische Tochterunternehmen des deutschen Zertifizierers TÜV SÜD den Damm für stabil erklärt – obwohl die Sicherheitsrisiken bekannt waren.
Polizeigewalt
Das ECCHR hat 2013 Strafanzeige gegen einen deutschen Manager des Holzhandelsunternehmens Danzer Group eingereicht. Ihm wird vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, Verbrechen (u.a. Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung) durch kongolesische Sicherheitskräfte zu verhindern.