Europas Verantwortung für Kriegsverbrechen im Jemen

Welche Rolle spielen die italienische Tochterfirma eines deutschen Waffenherstellers und die italienischen Behörden?

Jemen – Waffenexporte – RWM Italia

In der Nacht vom 8. Oktober 2016 schlug eine Bombe – offenbar des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses – im Dorf Deir Al-Ḩajārī im Regierungsbezirk Al Ḩudaydah im Jemen ein. Bei dem Angriff starb eine sechsköpfige Familie, darunter die schwangere Mutter und vier Kinder. Am Tatort fanden sich Waffenteile, die darauf schließen lassen, dass bei dem Luftangriff eine Lenkbombe der Firma RWM Italia S.p.A., einer Tochterfirma des deutschen Rüstungsunternehmens Rheinmetall AG, eingesetzt wurde.

Um die strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführer*innen von RWM Italia und der Beamt*innen der italienischen Behörde für Waffenexporte für die Folgen der Waffenexporte an Saudi-Arabien zu klären, reichte das ECCHR mit Partnerorganisationen aus dem Jemen und Italien im April 2018 bei der Staatsanwaltschaft in Rom eine Strafanzeige ein. Im Februar 2021 bestätigte der Voruntersuchungsrichter, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln müsse – doch die Zuständigen beantragten erneut, das Verfahren zu schließen. Das ECCHR legte im März 2022 Berufung gegen diesen Schritt ein.

Ein Jahr später wies die zuständige Richterin in Rom die Klage ab, obwohl Verstöße gegen das Waffenhandelsabkommen nachgewiesen wurden. Die Richterin hielt die Verdächtigen nicht für strafbar, da nicht bewiesen werden konnte, dass RWM von einem Machtmissbrauch profitierte. Nach Ansicht der Richterin hatten die Beamt*innen die formalen Verfahren für die Genehmigung von Waffenexporten eingehalten. Den Betroffenen des Luftangriffs wird durch diese Entscheidung der Zugang zu Gerechtigkeit und einem fairen Verfahren verweigert. Zudem widerspricht sie den in jahrelangen Ermittlungen gesammelten Beweisen.

Für die Betroffenen, das ECCHR und die Partnerorganisationen steht fest: Die italienische Justiz hat mit fehlgeleiteten Ermittlungen und der Ablehnung der Klage ihre Pflichten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Daher haben zwei Hinterbliebene und ein Überlebender, im Juni 2023, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Italien eingereicht.

Fall

Der tödliche Luftangriff von Deir Al-Ḩajārī ist umfassend dokumentiert, denn schon am Folgetag waren eine Mitarbeiterin von Mwatana for Human Rights, der jemenitischen Partnerorganisation des ECCHR, in dem Dorf und besichtigten den Tatort.

In der Nähe des Tatorts fanden sich Waffenteile, die darauf schließen lassen, dass bei dem Angriff eine Lenkbombe der Typenreihe MK80, ausgerüstet u.a. mit einer Komponente der Firma RWM Italia S.p.A, zum Einsatz kam. In den Trümmern des Hauses der getöteten Familien wurde u.a. eine Aufhängeöse entdeckt, die zur Befestigung solcher Bomben an Flugzeugen dient. Die Seriennummer auf dieser Öse verweist auf den Hersteller: RWM Italia S.p.A., ein Tochterunternehmen der deutschen Rheinmetall AG.

Die Klageabweisung reduziert wichtige Entscheidungen über Waffenverkäufe auf bloße bürokratische Formalitäten, ohne zu berücksichtigen, dass der Waffenhandel direkte Auswirkungen auf das Leben von Menschen hat. Sie ignoriert damit sowohl die Verletzung nationaler und internationaler Normen zum Waffenhandel als auch die Verantwortung des Unternehmens, dafür zu sorgen, dass seine Geschäftspraktiken im Einklang mit internationalen Normen stehen. Zudem ignoriert dieses Urteil die mutmaßliche Mitschuld der Verdächtigen an der Tötung von sechs Menschen während des Luftangriffs auf das Dorf Deir Al-Ḩajārī im Jahr 2016.

Kontext

Das ECCHR reichte die Strafanzeige gemeinsam mit Mwatana und seinen italienischen Partnern Osservatorio Permanente sulle Armi Leggere e le Politiche di Sicurezza e Difesa (O.P.A.L.) und Rete Italiana Pace e Disarmo gegen Geschäftsführer von RWM Italia sowie ranghohe Beamt*innen der italienischen Behörde für Waffenexporte (UAMA) ein. Der Vorwurf: Die RWM-Manager*innen und UAMA-Beamt*innen seien dafür verantwortlich, dass die Waffen oder jedenfalls ein Waffenteil, die bei dem Angriff zum Einsatz kamen, an Saudi-Arabien oder andere Mitgliedstaaten des Militärbündnisses geliefert wurden.

Trotz zahlreicher Warnungen, dass die Kriegsführung des von Saudi-Arabien angeführten Militärbündnisses zum Tod zahlloser Zivilist*innen führt und immer wieder gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, liefern Firmen wie RWM Italia weiterhin Bomben und andere Waffen(teile) in die Koalitionsstaaten. Im Fall Italiens erteilt die für Waffensexporte zuständige Behörde, UAMA, die dafür nötigen Ausfuhrgenehmigungen.

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Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.

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Doppelstandards

In Fragen der Menschenrechte messen Entscheidungsträger*innen der westlichen Demokratien allzu oft mit „zweierlei Maß“. Die Einzelfälle des ECCHR zielen auch immer darauf ab, politische, wirtschaftliche und rechtliche Lücken sichtbar zu machen und so die Entscheidungsträger*innen im Globalen Norden zu zwingen, ihre Doppelstandards zu hinterfragen – und im besten Fall zu beenden.

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