Glossar

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Definition

Akteneinsicht

In Deutschland darf ein bestimmter Personenkreis in einem Gerichtsverfahren um Akteneinsicht bitten. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Akten werden vom ausführenden Gericht aufbewahrt und dürfen auf Anfrage eingesehen, abgelichtet oder abgeschrieben werden. Beschränkt werden kann das Recht auf Akteneinsicht durch den Schutz der Daten anderer Beteiligter oder aus ermittlungstaktischen Gründen.

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