In Deutschland darf ein bestimmter Personenkreis in einem Gerichtsverfahren um Akteneinsicht bitten. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Akten werden vom ausführenden Gericht aufbewahrt und dürfen auf Anfrage eingesehen, abgelichtet oder abgeschrieben werden. Beschränkt werden kann das Recht auf Akteneinsicht durch den Schutz der Daten anderer Beteiligter oder aus ermittlungstaktischen Gründen.
Waffenexporte
Im Februar 2019 verurteilte das Landgericht Stuttgart Mitarbeitende des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen illegaler Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko. Das Landgericht hat geprüft, ob Heckler & Koch zwischen 2006 und 2009 Gewehre des Typs G36 an die Polizei im Bundesstaat Guerrero lieferte, obwohl die deutschen Behörden den Export nicht genehmigt hatten. 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil weitgehend.