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Definition

Übergangsjustiz

Eine Übergangsjustiz (transitional justice) soll die Aufarbeitung eines gewaltsamen Konfliktes oder einer Gewaltherrschaft möglich machen. Frieden und Sicherheit können nach einem gewaltsamen Konflikt langfristig nur durch eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen erreicht werden. Die Rechtsprechung in einer Übergangsjustiz erfolgt durch internationale, hybride und nationale Tribunale.

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