Definition
Zivilklage
Eine Zivilklage ist eine Klage einer Privatperson gegen eine andere privat handelnde Person oder Unternehmen vor einem staatlich bereitgestellten Zivilgericht. Der Staat hat in der Zivilklage keine aktive Beteiligung.
In Deutschland darf ein bestimmter Personenkreis in einem Gerichtsverfahren um Akteneinsicht bitten. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Akten werden vom ausführenden Gericht aufbewahrt und dürfen auf Anfrage eingesehen, abgelichtet oder abgeschrieben werden. Beschränkt werden kann das Recht auf Akteneinsicht durch den Schutz der Daten anderer Beteiligter oder aus ermittlungstaktischen Gründen.
Der Alien Tort Claims Act (ATCA, dt. Gesetz zu Schadensersatzansprüchen mit Auslandsbezug) ist ein US-amerikanisches Gesetz, das die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bei zivilrechtlicher Verantwortung für internationale Völkerrechtsverletzungen regelt. Darin wird festgelegt, dass auch Menschen nicht US-amerikanischer Nationalität in bestimmten Fällen vor US-amerikanischen Gerichten verhandeln können, solang ihre Ansprüche sich auf US-amerikanisches Zivilrecht stützen. Die gilt auch, wenn sich die zu verhandelnden Ereignisse nicht auf US-amerikanischem Boden zugetragen haben. Der ATCA gilt jedoch nur für Fälle, in denen das Völkerrecht oder ein Staatsvertrag, in dem die USA Vertragspartner sind, verletzt wurden.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung enthält eine grundlegende Empfehlung über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion.
Die UN-Menschenrechtscharta ist als Resolution der Generalversammlung zwar nicht rechtlich bindend und somit nicht einklagbar, einige ihrer Inhalte werden inzwischen aber als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts verstanden. Die Grundsätze der Menschenrechte wurden durch die Einführung der Erklärung gestärkt und haben die meisten demokratischen Verfassungen inhaltlich geprägt.
Ein Amicus Curiae Brief (dt. Freund des Gerichts) ist ein Schriftsatz an ein Gericht, in dem eine am Verfahren nicht selbst beteiligte Person oder Organisation rechtliche Argumente und eine Handlungsempfehlung für einen vor Gericht ausgetragenen Fall darlegen kann.
Der Beobachtungsvorgang ist ein Vorermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes. Dieser ermöglicht den deutschen Behörden, Informationen zu sammeln und auszuwerten, um anschließend in ein formelles Ermittlungsverfahren einzusteigen und Beweismittel zu sichern.
Ein Dossier ist eine zusammengehörige Sammlung von Dokumenten bzw. Aktenmaterial, die zusammen mit anderen Akten z. B. bei einem Gerichtsverfahren eingereicht werden können. Meist betrifft ein Dossier eine bestimme Person oder einen spezifischen Sachverhalt, welcher für das Verfahren relevant ist.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (auch: Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) ist 1953 in Kraft getreten. Sie legt die geltenden Menschen- sowie Freiheitsrechte in Europa fest. Die Konvention kann nur von Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht die Einhaltung der in der Konvention festgelegten Verpflichtungen.
Der oder die Europäische Bürgerbeauftragte (auch: EU-Ombudsmann/EU-Ombudsfrau) untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Organe der Europäischen Union (z.B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof). Beschwerden können von EU-Bürger*innen sowie Personen oder juristischen Einrichtungen mit Wohnort bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat eingereicht werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg eingerichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Der EGMR urteilt über Beschwerden, die entweder von Vertragsstaaten gegen andere Vertragstsaaten (Staatenbeschwerde) oder von Einzelpersonen (Individualbeschwerde) gegen Vertragsstaaten eingereicht werden und sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte beziehen.
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ist eine EU-Agentur, die ursprünglich im Jahr 2010 geschaffen wurde, um die EU-Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen bei der Bereitstellung von internationalem Schutz zu unterstützen. EASO kann eingeschaltet werden, wenn Mitgliedstaaten bei der Aufrechterhaltung ihrer Asylsysteme auf außergewöhnliche Schwierigkeiten stoßen. Als EU-Agentur kann EASO bei Missständen von der Europäischen Ombudsperson untersucht werden.
Die Generalbundesanwaltschaft ist Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde. Der Generalbundesanwalt (GBA) ist für schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen zuständig, die für die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands besonders relevant sind.
Die vier Genfer Konventionen von 1949 sind die Basis des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Personen, die sich nicht oder nicht mehr an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen. Dazu gehören Verwundete und Kranke der bewaffneten Kräfte zu Land und auf See, Kriegsgefangene und Zivilpersonen. Aktuell sind 196 Staaten den Genfer Konventionen beigetreten.
Geschlechtsbezogene Gewalt meint jene Gewalttaten, in denen das biologische sowie das soziale Geschlecht der Betroffenen oder der Täter*innen eine Rolle spielt. Dabei bezieht sich der Gewaltbegriff auch auf systemische Gewalt, d.h. heteronormative Geschlechterhierarchien, die in einer Gesellschaft vorherrschen. Als geschlechtsbezogene Gewalt ist jede Gewalttat zu verstehen, die sich gegen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer gesellschaftlich zugeschriebenen oder konstruierten Geschlechterrolle richtet.
Geschlechtsbezogene Gewalt ist nicht zwangsläufig sexualisierter Natur, sondern kann auch andere Verbrechen umfassen, z.B. sogenannte Ehrenmorde oder familiäre Gewalt. Auch Überschneidungen mit Rassismus, Klassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Islamophobie spielen oft eine Rolle bei Mustern und Formen geschlechtsbezogener Gewalt.
Eine Gender-Analyse zu einem bestimmten Konflikt oder Tatort führt zu einem besseren Verständnis der sozialen Ungleichheiten, die der Gewalt zugrunde liegen. Ein solche Analyse beleuchtet, wer über welche Erfahrungen berichtet und ob bzw. welche Lücken es in den Ermittlungen zu Diskriminierungsmerkmalen wie Geschlecht, Religion oder Ethnie gibt.
Der Begriff soft law bezeichnet Übereinkünfte, Leitlinien oder Absichtserklärungen, die nicht rechtlich bindend sind. Soft law findet vor allem auf internationaler Ebene Anwendung. Resolutionen der UNO-Generalversammlung ein Beispiel für soft law. Hard law hingegen bezeichnet eine verbindliche rechtliche Verpflichtung der Beteiligten, die somit auch vor Gericht eingeklagt werden kann.
Eine Individualbeschwerde ermöglicht es Einzelpersonen und Personengruppen sowie Nichtregierungsorganisationen, ihre Rechte geltend zu machen. Die Individualbeschwerde an ein internationales Gericht kann angeführt werden, wenn der Rechtsweg auf nationaler Ebene ausgeschöpft wurde.
Gesetze zur Informationsfreiheit geben Bürger*innen das Recht, Einsicht in die Dokumente von staatlichen Behörden zu erhalten. Die Aktenöffentlichkeit soll den Bürger*innen die Transparenz des Staates garantieren.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag ist ein ständiges internationales Strafgericht. Vor dem IStGH werden Kernverbrechen des Völkerstrafrechts verhandelt, d.h. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen und – seit Juli 2018 – Verbrechen der Aggression.
Der Anspruch des IStGH ist nicht universell, jedoch weitreichend. Der IStGH kann nur einschreiten, wenn: eine angeklagte Person Staatsangehörige*r eines Mitgliedslandes ist, eine Tat auf dem Territorium eines Mitgliedslandes verübt wurde oder wenn ein Nicht-Mitgliedstaat die Gerichtsbarkeit des IStGH bejaht und ein Verbrechen dort vor Gericht bringen will. Auch wenn viele Länder das Römische Statut des IStGH ratifiziert haben, so haben Länder wie China, die USA oder Russland es noch nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert. Der IStGH ist nicht Teil der Vereinten Nationen.
Wenn ausländische Unternehmen in einem Land investieren, so werden diese Investitionen häufig durch sogenannte Investitionsschutzabkommen geregelt. Diese Abkommen werden zwischen Staaten geschlossen. Sie schützen die Investitionen von Staatsangehörigen des einen Staates vor Beeinträchtigungen durch den anderen Staat – zum Beispiel vor entschädigungslosen Enteignungen oder Diskriminierung.
Zudem geben sie Investor*innen die Möglichkeit, den fremden Staat bei Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht anzuklagen. Diese Schiedsgerichte können zum Beispiel beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Centre for Settlement of Investment Disputes – ICSID) gebildet werden, das bei der Weltbank angesiedelt ist. Die Entscheidungen solcher Schiedsgerichte sind rechtlich bindend und können beispielsweise Staaten zu Entschädigungszahlungen an ein Unternehmen verpflichten. Die Einhaltung von Menschenrechts- oder Umweltstandards spielt in den bilateralen Abkommen sowie bei den Entscheidungen der Schiedsgerichte jedoch häufig eine untergeordnete Rolle.
Der Komplementaritätsgrundsatz bezeichnet die Beziehung zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und nationalen Gerichten mit Hinblick auf das Völkerstrafrecht. Der Grundsatz besagt, dass der IStGH zweitrangig nach den nationalen Gerichten für Verbrechen zuständig ist und nur in Aktion tritt, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, Verbrechen, die ihrer Zuständigkeit entsprechen, vor Gericht zu bringen.
Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das in internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikten anwendbare Völkerrecht. Sie zählen zu den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und unterliegen dem Weltrechtsprinzip. Als Kriegsverbrechen zählen z.B. vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte wie Krankenhäuser und die Verwendung von Gift- oder chemischen Waffen.
In erster Instanz ist das Landgericht in Strafprozessen grundsätzlich bei Verbrechen und schweren Vergehen ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe zuständig (in Tötungsfällen ist jedoch das Schwurgericht zuständig). In Zivilprozessen ist das Landgericht grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht den Amtsgerichten übertragen wurden. In zweiter Instanz ist das Landgericht für Berufungen gegen Urteile des Amtsgericht sowohl in Straf- als auch in Zivilprozessen zuständig (außer in Familiensachen).
Monitoringberichte (monitoring reports) sind eine Form der Gutachten, die bei internationalen Organisationen eingereicht werden können. Sie werden oft von Nichtsregierungsorganisationen zusammengestellt, um auf Missstände hinzuweisen.
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Jede natürliche oder juristische Person kann – auch ohne selbst betroffen zu sein – bei einer Nationalen Kontaktstelle (NKS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Beschwerde über die Verletzung der Leitsätze für Multinationale Unternehmen einreichen.
Die OECD-Leitsätze verpflichten Firmen aus den Unterzeichnerstaaten, bei ihren Auslandsgeschäften internationale Menschenrechtsstandards zu wahren. Zuständig für eine Beschwerde ist die Kontaktstelle des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat oder in dem es tätig ist. Die NKS hat keine Sanktionsmöglichkeiten, sondern bemüht sich um eine Mediation zwischen den Beschwerdeführer*innen bzw. Betroffenen und dem Unternehmen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Kontaktstelle das Verhalten des Unternehmens in einem Abschlussbericht bewerten.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Regierungen, um verantwortungsvolles und nachhaltiges Unternehmensverhalten zu fördern.
Die Leitsätze beinhalten Vorschläge bezüglich Transparenz, Arbeitsbeziehungen, Umwelt, Korruption, Verbraucherschutz, Technologietransfer, Wettbewerb und Steuern. Mit der Unterzeichnung der Leisätze verpflichtet sich eine Regierung, diese so gut wie möglich umzusetzen. Darüber hinaus muss eine Nationale Kontaktstelle (NKS) eingerichtet werden, die die Umsetzung der Leitsätze koordiniert. Gibt es Beweise für einen Verstoß gegen die Leitsätze, so kann bei der NKS eine Beschwerde vorgebracht werden.
Der in der Menschenrechtsbewegung verwendete Begriff „Pinochet-Effekt“ bedeutet, dass juristische Verfahren eine Vorbildwirkung haben können. Die strafrechtliche Verfolgung des chilenischen Diktators Pinochet erhöhte den Druck auf Verantwortliche von Menschenrechtsverbrechen weltweit. So motivierte der Fall Pinochet Überlebende anderer Gewaltherrschaften, sich zu wehren und gegen die Straflosigkeit vorzugehen.
Das Forschungsfeld der postkolonialen Rechtskritik beschäftigt sich mit dem Erbe des Kolonialismus und Imperialismus in der heutigen Zeit. Das Recht wird als ein soziales und kulturelles Konstrukt betrachtet, das sich im Lauf der Zeit verändert. Während der europäischen Kolonialisierung entwickelten sich das nationale und das internationale Recht in einer Art und Weise, die es ermöglichte, beispielsweise Sklaverei oder Völkermord zu legitimieren. Das in Europa konzipierte Recht mit seinen rassistischen Zuschreibungen wurde im Laufe der Kolonialisierung in vielen Teilen der Welt verankert.
Postkoloniale Theoretiker*innen zeigen, wie durch das damalige Recht koloniale Gewalt verschleiert und Unrecht zu geltendem Recht wurde. So wurde den indigenen Bevölkerungen der Kolonien meist im ersten Schritt schon die Rechtssubjektivität abgesprochen. Auch die Entwicklung des Völkerrechts ist eng mit der Kolonialisierung verwoben. Die postkoloniale Rechtskritik versucht heute, die Kontinuitäten dieser kolonialen Vergangenheit des Rechts (national und international) aufzudecken und zu beenden.
Nach dem Grundsatz der Intertemporalität ist ein rechtlicher Sachverhalt auf Grundlage der zu der jeweiligen Zeit gültigen Gesetze zu beurteilen. Das soll zu Berechenbarkeit führen und ist in vielen Fällen also sinnvoll. In manchen Fällen kann die Anwendung des Grundsatzes aber dazu führen, dass beispielsweise Verbrechen, die während der Kolonialisierung Afrikas oder Südamerikas begangen wurden, nicht nach heutigen juristischen Maßstäben beurteilt werden, sondern anhand der rassistischen und diskriminierenden Gesetze der damaligen Kolonisierenden.
Deutsche Gerichte haben deswegen in verschiedenen Konstellationen Ausnahmen zur Anwendung dieses Grundsatzes anerkannt, konkret um die Anwendung von NS-Recht oder dem Recht der DDR zu verhindern. In anderen Bereichen, beispielsweise bei der rechtlichen Einordnung von Kolonialverbrechen, wird vergangenes Unrecht durch die Anwendung des Grundsatzes der Intertemporalität auch heute noch verschleiert bzw. legitimiert.
Die Public Interest Litigation (PIL) ist eine Art der Klage, die seit Ende der 1970er Jahre in den Rechtssystemen Indiens und Pakistans verankert ist. Die PIL soll der Wahrung öffentlicher Interessen dienen – vor allem dann, wenn sich die Betroffenen eine Prozessführung finanziell nicht leisten können oder aus sonstigen Gründen keinen Zugang zum Rechtssystem haben. Das besondere an der PIL ist, dass die Klage von dritten Personen im Namen vieler Betroffener und gar im Namen der Allgemeinheit erhoben werden kann, beispielsweise von Nichtregierungsorganisationen.
Pushbacks sind staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen oder deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Pushbacks verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.
Sexualisierte Gewalt sind gewaltvolle Handlungen mit geschlechtlichem Bezug, die ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen stattfinden. Diese Handlungen sind nicht auf körperliche Gewalt beschränkt und können ohne Körperkontakt stattfinden. Sexualisierte Gewalt ist die kontrollierte Ausübung von Macht auf eine Person, nicht das Ausleben sexueller Bedürfnisse. Oft wird sexualisierte Gewalt systematisch eingesetzt, um zu erniedrigen.
Sexualisierte Gewalt ist ein politisches Verbrechen, das aus gesellschaftlicher Ungleichheit resultiert, durch unterdrückerische, patriarchale Machtstrukturen ermöglicht wird und politische sowie militärische Ziele verfolgen kann. Sexualisierte Verbrechen sind beispielsweise Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation, Zwangsabtreibung, Zwangsprostitution, sexuelle Versklavung, Zwangsbeschneidung, genitale Verstümmelung oder erzwungene Nacktheit.
Ein Sondertribunal ist ein ad hoc einberufener Strafgerichtshof der Vereinten Nationen. Es wird meist eingerichtet, um die Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord in einem bestimmten Konflikt aufzuklären. Bisher wurden Sondertribunale zur Verfolgung der Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien (1993), in Ruanda (1994), in Kambodscha (2003) und im Libanon (2005) einberufen.
Die Sorgfaltspflicht (due diligence) ist ein Begriff aus dem Unternehmensrecht, der besagt, dass vor einem Vertragsabschluss (z. B. bei Übernahme eines Unternehmens) die Konditionen des Vertrags sowie mögliche Vertragspartner eingehend geprüft werden sollten. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten besagen, dass ein Unternehmen durchgehende Risikountersuchungen durchführen sollte, um sicherzustellen, dass keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.
Bei einer Strafanzeige wird ein Sachverhalt an eine der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland übermittelt. Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgerichte. Mit einer Strafanzeige können die öffentlichen Behörden von einem Strafbestand unterrichtet werden, um im Folgenden weitere Schritte zur Aufklärung unternehmen zu können. Sollten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären.
Seit seiner Gründung im Jahr 2002 wurdem beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mehr als 10.000 Strafanzeigen eingereicht. Bevor ein Fall zugelassen wird, kommt es zu einer Vorprüfung. Entscheidend für eine weitere Bearbeitung ist, ob in dem betroffenen Staat bereits ernsthafte Ermittlungen oder eine Strafverfolgung stattfinden, die betreffende Person bereits gerichtlich belangt wurde und ob die Sachlage schwerwiegend genug ist, um weitere Maßnahmen des IStGH zu rechtfertigen. Über den bisherigen Zuständigkeitsbereich des IStGH (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) hinaus, sind ab Juli 2018 auch Strafanzeigen gegen das Verbrechen der Aggression zulässig.
Strategische Prozessführung (strategic litigation) hat das Ziel, weitreichende gesellschaftliche Veränderungen über die Einzelklage hinaus zu bewirken.
Es geht darum, Unrecht, mit dem sich Justiz und Politik bisher gar nicht oder zu wenig beschäftigt haben, juristisch aufzuarbeiten und dadurch Gerechtigkeit zu schaffen. Die Betroffenen sollen gesehen und gehört werden, wenig beachtete Menschenrechtsverletzungen sollen öffentlich bekannt und diskutiert werden, Schwächen und Lücken im Gesetz sollen offensichtlich werden.
Idealerweise gelingt es, nachhaltige politische, wirtschaftliche oder soziale Veränderungen anzustoßen und das Recht fortzubilden. Durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die den Kontext eines Verfahrens darstellen, werden juristische Vorgehensweisen erklärt. So können Verfahren eine bahnbrechende oder vorbildhalfte Wirkung erlangen.
In einem Strukturermittlungsverfahren wird bei einem begründeten Verdacht auf ein Verbrechen vorläufig ohne Personenbezug ermittelt. Es werden also Strukturen und verdächtigte Gruppen untersucht, es gibt jedoch keine direkte Anklage gegen eine Einzelperson.
Eine Übergangsjustiz (transitional justice) soll die Aufarbeitung eines gewaltsamen Konfliktes oder einer Gewaltherrschaft möglich machen. Frieden und Sicherheit können nach einem gewaltsamen Konflikt langfristig nur durch eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen erreicht werden. Die Rechtsprechung in einer Übergangsjustiz erfolgt durch internationale, hybride und nationale Tribunale.
Die UN-Antifolterkonvention ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, um gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vorzugehen. Sie wurde im Jahr 1984 verabschiedet und ergänzt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die Genfer Konventionen. In Artikel 1 der Antifolterkonvention wird ausdrücklich festgelegt, dass Folter sowohl als körperlicher als auch seelischer Schmerz zugefügt werden kann. Staaten, die die Konventionen ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet, Folter zu verfolgen und zu ahnden.
Die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker vom September 2007 stellt indigene Völker anderen Völkern rechtlich gleich. In der Resolution wird erklärt, dass indigene Völker zur Vielfalt der Kulturen beitragen und dass sie nicht aufgrund ihrer Traditionen und deren Ausübung diskriminiert werden dürfen.
Die Erklärung stellt weiterhin fest: Indigene Völker waren und sind bis heute – u.a. wegen der europäischen Kolonialisierung – historischen Ungerechtigkeiten ausgesetzt und dadurch in ihren Rechten eingeschränkt. Außerdem wird indigenen Völkern in der Erklärung ein Recht auf Selbstbestimmung, auf die Kontrolle über die natürlichen Ressourcen in den eigenen Gebieten sowie auf Entschädigung für geraubte Ländereien, Territorien und Ressourcen anerkannt.
Wichtige Teile der UN-Erklärung sind heute Völkergewohnheitsrecht und somit bindend. Dazu gehören zum Beispiel Rechte der indigenen Völker auf Kooperation und Konsultation. Dabei wird die freie, informierte und vorherige Einwilligung der Völker bei administrativen oder gesetzgeberischen Maßnahmen eingeholt, die sie direkt betreffen können.
Der UN-Kinderrechtsausschuss überwacht seit 1991 die Einhaltung der Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt wurden. Im 3. Fakultativprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention wurde festgelegt, dass Individualbeschwerden vor den Kinderrechtsausschuss getragen werden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention oder das Übereinkommen über die Rechte des Kindes legt die Grundregeln für den Schutz von Kindern weltweit fest. Die Konvention beruht dabei auf vier Grundsätzen: das Überleben, die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen des Kindes, dazu gehört auch ihre Beteiligung. Abgesehen davon betont die Konvention die Wichtigkeit und den Wert des Kindes. Die Kinderrechtskonvention trat 1990 in Kraft und ist die bis jetzt erfolgreichste UN-Konvention: sie wurde von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bis auf die USA ratifiziert.
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights), nach einem der Initiatoren auch Ruggie-Prinzipen genannt, gehören zu den wichtigsten international anerkannten Standards der Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechte.
Sie begründen in 31 Prinzipien Sorgfaltspflichten in den Bereichen Verpflichtung des Staates zum Menschenrechtsschutz, Unternehmensverantwortung: Achtung der Menschenrechte und Zugang zu effektiven Rechtsmitteln. Die einstimmige Verabschiedung der UN-Leitprinzipien durch den UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 war ein wichtiger Schritt hin zu mehr menschenrechtlicher Verantwortung von Unternehmen.
UN-Sonderberichterstatter*innen (special rapporteurs) werden durch ein Mandat der Vereinten Nationen bestimmt und arbeiten ehrenamtlich zu einem Bereich. Die Expertise von Sonderberichterstatter*innen bezieht sich auf ein bestimmtes Thema (z. B. Recht auf Wasser, Folter, Meinungsfreiheit) oder auf eine geographische Region (z. B. Irak, Syrien, Myanmar).
Das Unternehmensstrafrecht regelt die rechtliche Verantwortung von juristischen Personen (z. B. Unternehmen, Verbände, Organisationen). Mit dem Unternehmensstrafrecht sollen Verbrechen geahndet werden, die in der Arbeit eines Verbands oder Unternehmens geduldet, begünstigt oder provoziert wurden.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere Verstöße gegen das internationale Völkerrecht, die durch eine systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind. Sie zählen zu den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und unterliegen dem Weltrechtsprinzip. Zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen z.B. Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung und Deportation.
Durch eine Verfassungsbeschwerde können Individuen einer Verletzung ihrer Grundrechte durch Handlungen der Staatsgewalt entgegentreten. Eine Verfassungsbeschwerde kann in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene angeführt werden.
Das Verschwindenlassen ist ein Mittel staatlicher Repression, das vor allem in autoritären Staaten angewandt wird. Bei diesem Verbrechen bringen staatliche Kräfte Menschen in ihre Gewalt, verschweigen dies jedoch oder verheimlichen den Aufenthaltsort, sodass diese Personen „verschwinden“ und jeglichem rechtlichen Schutz entzogen werden.
Oft folgt auf das Verschwindenlassen Folter und/oder Mord. Die Angehörigen der verschwundenen Person haben meist keine Möglichkeit zu erfahren, was passiert ist. Das Verschwindenlassen ist im Völkerrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert.
Vor dem Verwaltungsgericht stehen sich meist Privatpersonen und Personen oder Personengruppen des öffentlichen Rechts gegenüber. Damit ist es dafür zuständig, Klagen von oder gegen Behörden zu verhandeln.
Eine Verwaltungsklage bezieht sich auf ein Handeln einer Einrichtung der staatlichen Verwaltung. Durch eine Verwaltungsklage kann z.B. die Aufhebung von bestimmten behördlichen Entscheidungen erreicht oder eine Behörde zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden.
Das Verwaltungsrecht regelt das Recht der Exekutive, vor allem der Verwaltung und Regierung eines Staates. Es ist verantwortlich für die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger, wobei das Strafrecht außerhalb des Verwaltungsrechts geregelt ist.
Das Völkergewohnheitsrecht entsteht nicht durch eine direkte Gesetzgebung sondern durch die andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln und der Überzeugung von betroffenen Staaten, dass es sich dabei um eine verbindliche Norm handelt. Vertragliches Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht können parallel zueinander bestehen und sich auch widersprechen, wobei das vertragliche Völkerrecht nicht zwingend das Völkergewohnheitsrecht bricht.
Um Völkermord international zu ächten, beschlossen die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Darin ist Völkermord als Verbrechen definiert, das durch die Absicht gekennzeichnet ist, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Zum Tatbestand des Völkermordes zählen: das Töten oder Zufügen von körperlichem und/oder seelischem Schaden an Angehörigen einer Gruppe; die Gruppe oder ihre Angehörigen Lebensumständen zu unterwerfen, die auf die Zerstörung der Gruppe abzielt; den gezielten Raub von Kindern aus der Gruppe und die (politische) Anordnung zur Geburtenverhinderung innerhalb dieser Gruppe.
Im Völkerrecht wird der Völkermord als internationales Verbrechen klassifiziert, das die globale Gemeinschaft als solche angeht und über Ländergrenzen hinweg geahndet werden muss. Zu heute allgemein anerkannten Völkermorden zählen u.a. der deutsche Völkermord an den Ovaherero und Nama in Namibia (1904-1908), der Völkermord an den Armenier*innen im Osmanischen Reichen (1915-1916), die Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung Europas während des Holocausts (1941-1945) und der Völkermord an den Tutsi in Ruanda (April bis Juli 1994).
Das Völkerrecht ist die Rechtsordnung, die die Beziehung zwischen Staaten bzw. Völkerrechtssubjekten regelt. Es besteht aus Prinzipien und Regeln, die unter anderem auf der Charta der Vereinten Nationen basieren. Im Unterschied zum nationalen Recht verfügt das Völkerrecht nicht über ein zentrales Gesetzgebungsverfahren, eine strukturierte Gerichtsbarkeit oder eine stets verfügbare Exekutivgewalt.
Das Völkerstrafrecht findet bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression (z.B. Annektion eines Gebietes) Anwendung. Diese Verbrechen betreffen meist nicht einen einzelnen Staat sondern die Weltgemeinschaft als solche. Die Strafverfolgung nach dem Völkerstrafrecht kann – je nach Fall – vor einem nationalen oder auch internationalen Gericht wie dem Internationalen Strafgerichtshof erfolgen.
Durch die im Völkerrecht festgeschriebene Vorgesetztenverantwortlichkeit können Vorgesetzte für Völkerstraftaten eines Untergebenen verantwortlich gemacht werden. Der strafrechtlich relevante Vorwurf besteht darin, dass der Vorgesetzte das Handeln seines Untergebenen hätte verhindern müssen, da er wusste oder hätte wissen müssen, dass es zu den Taten kommen würde.
Eine vorläufige Untersuchung ist ein Vorgang, bei dem die Anklagebehörde (Office of the Prosecutor) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) entscheidet, ob in einem Fall ermittelt werden kann oder soll. In dieser Phase prüft die Anklagebehörde die Zuständigkeit des Gerichtshofs, ob der Fall vor dem IStGH zulässig ist – begründet durch die Komplementarität sowie die Schwere des Falls – sowie ob der Fall im Interesse der Gerechtigkeit ist. Das Römische Statut des IStGH besagt, dass der oder die Chefankläger*in nach der Prüfung eine formelle Ermittlung einleiten sollte, wenn es genügend Anhaltspunkte gibt.
Das Weltrechtsprinzip (auch: Prinzip der Universellen Jurisdiktion) sieht die Zuständigkeit eines Staates für die strafrechtliche Verfolgung von Völkerstraftaten vor, obwohl die Taten nicht auf seinem Hoheitsgebiet, durch einen seiner Staatsbürger oder gegen einen seiner Staatsbürger begangen wurden. Nationalen Gerichten in Drittstaaten ermöglicht das Weltrechtsprinzip neben ihrer regulären Zuständigkeit, Völkerstraftaten juristisch aufzuarbeiten und niedrig- wie hochrangige Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.
Ein*e Whistleblower*in (dt. Enthüller*in, Hinweisgeber*in) ist eine Person, die geheim gehaltene Informationen über Misstände (z.B. Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Datenmissbrauch) aufdeckt. Meist sorgen Whistleblower für Transparenz in verheimlichten Vorgängen in der Politik, Behörden oder der Wirtschaft.
Eine Zivilklage ist eine Klage einer Privatperson gegen eine andere privat handelnde Person oder Unternehmen vor einem staatlich bereitgestellten Zivilgericht. Der Staat hat in der Zivilklage keine aktive Beteiligung.
Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen, die sich auf der gleichen Ebene (im Unterschied zu Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger) gegenüber stehen. Das Zivilrecht wird in Deutschland vom Öffentlichen Recht sowie dem Strafrecht unterschieden. Das Zivilrecht beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Bereichen: Personenrecht, Schuldrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Eine Zivilklage ist eine Klage einer Privatperson gegen eine andere privat handelnde Person oder Unternehmen vor einem staatlich bereitgestellten Zivilgericht. Der Staat hat in der Zivilklage keine aktive Beteiligung.