Definition
Zivilklage
Eine Zivilklage ist eine Klage einer Privatperson gegen eine andere privat handelnde Person oder Unternehmen vor einem staatlich bereitgestellten Zivilgericht. Der Staat hat in der Zivilklage keine aktive Beteiligung.
Mercedes Benz in Argentinien, Volkswagen in Brasilien. Wirtschaftliche Akteure wie die großen internationalen Automobilkonzerne waren nicht nur Nutznießer der Militärdiktaturen in Lateinamerika. Einige Fälle lassen sogar auf eine Komplizenschaft bei der Verhaftung und Folter von Gewerkschafter*innen schließen.
In Brasilien ermittelte seit 2015 die Staatsanwaltschaft gegen Volkswagen (VW). Ein Folterüberlebender, der im Juni 2019 verstorbene Gewerkschafter Lúcio Bellentani, lotete mit dem ECCHR mögliche rechtliche Schritte gegen VW in Deutschland aus. Das Ziel wären Reparationen sowie die gerichtliche Feststellung der Frage, welche Mitverantwortung VW für die Folter trägt.
Während der brasilianischen Militärdiktatur (1964-1985) arbeitete Lúcio Bellentani bei Volkswagen do Brasil, einer Tochterfirma des Wolfsburger Autokonzerns, und war als Gewerkschafter aktiv. Im Juli 1972 verhafteten ihn Geheimpolizisten an seinem Arbeitsplatz – vor den Augen des VW-Werkschutzes. Laut Bellentani hielt ihm der Chef des Werkschutzes dabei eine Waffe in den Rücken. Nach seiner Verhaftung verbrachte Bellentani acht Monate in Folterhaft und etwa 16 weitere Monate im Gefängnis.
Bellentani erstattete mit anderen Gewerkschafter*innen im September 2015 in São Paolo Anzeige gegen VW do Brasil. Der Vorwurf: Der Konzern soll seine Belegschaft bespitzelt und Oppositionelle der Folter ausgeliefert haben. Daraufhin ermittelte die zuständige Behörde in São Paolo, parallel dazu wurden außergerichtliche Verhandlungen unter Einbeziehung betroffener Arbeiter*innen geführt. Im September 2020 kam es zu einer Einigung: VW do Brasil verpflichtete sich zur Zahlung von ca. 5,6 Millionen Euro zur Unterstützung der Betroffenen, für eine Gedenkstätte und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Militärdiktatur.
Seit seiner Gründung untersucht das ECCHR die Kooperation von Unternehmen mit den lateinamerikanischen Militärdiktaturen, insbesondere in Argentinien, Kolumbien und Brasilien. Dabei wollen wir die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen und Manager*innen für Beihilfe zu Folter, Verschleppung und Unterdrückung voranbringen.
Eine Zivilklage ist eine Klage einer Privatperson gegen eine andere privat handelnde Person oder Unternehmen vor einem staatlich bereitgestellten Zivilgericht. Der Staat hat in der Zivilklage keine aktive Beteiligung.
Eine Zivilklage ist eine Klage einer Privatperson gegen eine andere privat handelnde Person oder Unternehmen vor einem staatlich bereitgestellten Zivilgericht. Der Staat hat in der Zivilklage keine aktive Beteiligung.
In Pakistan sterben Arbeiter*innen beim Brand in einer Textilfabrik, weil der Feuerschutz vernachlässigt wurde; in Peru erkranken die Bewohner in der Gegend um eine Kupfermine, weil das Grundwasser verseucht ist; in Bahrain werden Regimekritiker*innen inhaftiert und gefoltert, weil die Polizei ihre Telefone und Computer ausspioniert hat. In all diesen Fällen führt die Spur der Verantwortung zu Unternehmen im Ausland – nach Deutschland, in die Schweiz, nach Großbritannien.
Transnational agierende Unternehmen sind die größten Profiteure der globalisierten Wirtschaft – nicht nur ökonomisch sondern auch rechtlich. Sie verletzen im Ausland häufig und auf vielfache Art Menschenrechte, jedoch werden nur selten die Manager*innen dafür vor Gericht belangt, geschweige denn verurteilt.
Betroffene von Unternehmensunrecht, soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen aus dem Globalen Süden bedienen sich zunehmend juristischer Mittel, um gegen Menschenrechtsverletzungen, in die ausländische Unternehmen verwickelt sind, vorzugehen – auch am Hauptsitz eines Unternehmens.
Das ECCHR will mit rechtlichen Mitteln dazu beitragen, dass die ungerechten ökonomischen, sozialen, politischen und rechtlichen Machtverhältnisse weltweit aufbrechen. Im Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt das ECCHR den politischen und sozialen Kampf von Betroffenen mit rechtlichen Interventionen in Europa.
In Pakistan sterben Arbeiter*innen beim Brand in einer Textilfabrik, weil der Feuerschutz vernachlässigt wurde; in Peru erkranken die Bewohner in der Gegend um eine Kupfermine, weil das Grundwasser verseucht ist; in Bahrain werden Regimekritiker*innen inhaftiert und gefoltert, weil die Polizei ihre Telefone und Computer ausspioniert hat. In all diesen Fällen führt die Spur der Verantwortung zu Unternehmen im Ausland – nach Deutschland, in die Schweiz, nach Großbritannien.
Transnational agierende Unternehmen sind die größten Profiteure der globalisierten Wirtschaft – nicht nur ökonomisch sondern auch rechtlich. Sie verletzen im Ausland häufig und auf vielfache Art Menschenrechte, jedoch werden nur selten die Manager*innen dafür vor Gericht belangt, geschweige denn verurteilt.
Betroffene von Unternehmensunrecht, soziale Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen aus dem Globalen Süden bedienen sich zunehmend juristischer Mittel, um gegen Menschenrechtsverletzungen, in die ausländische Unternehmen verwickelt sind, vorzugehen – auch am Hauptsitz eines Unternehmens.
Das ECCHR will mit rechtlichen Mitteln dazu beitragen, dass die ungerechten ökonomischen, sozialen, politischen und rechtlichen Machtverhältnisse weltweit aufbrechen. Im Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt das ECCHR den politischen und sozialen Kampf von Betroffenen mit rechtlichen Interventionen in Europa.