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Definition

Völkermord

Um Völkermord international zu ächten, beschlossen die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Darin ist Völkermord als Verbrechen definiert, das durch die Absicht gekennzeichnet ist, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise auszulöschen. Zum Tatbestand des Völkermordes zählen: das Töten oder Zufügen von körperlichem und/oder seelischem Schaden an Angehörigen einer Gruppe; die Gruppe oder ihre Angehörigen Lebensumständen zu unterwerfen, die auf die Zerstörung der Gruppe abzielt; den gezielten Raub von Kindern aus der Gruppe und die (politische) Anordnung zur Geburtenverhinderung innerhalb dieser Gruppe.

Im Völkerrecht wird der Völkermord als internationales Verbrechen klassifiziert, das die globale Gemeinschaft als solche angeht und über Ländergrenzen hinweg geahndet werden muss. Zu heute allgemein anerkannten Völkermorden zählen u.a. der deutsche Völkermord an den Ovaherero und Nama in Namibia (1904-1908), der Völkermord an den Armenier*innen im Osmanischen Reichen (1915-1916), die Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung Europas während des Holocausts (1941-1945) und der Völkermord an den Tutsi in Ruanda (April bis Juli 1994).

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