Seit seiner Gründung im Jahr 2002 wurdem beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mehr als 10.000 Strafanzeigen eingereicht. Bevor ein Fall zugelassen wird, kommt es zu einer Vorprüfung. Entscheidend für eine weitere Bearbeitung ist, ob in dem betroffenen Staat bereits ernsthafte Ermittlungen oder eine Strafverfolgung stattfinden, die betreffende Person bereits gerichtlich belangt wurde und ob die Sachlage schwerwiegend genug ist, um weitere Maßnahmen des IStGH zu rechtfertigen. Über den bisherigen Zuständigkeitsbereich des IStGH (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) hinaus, sind ab Juli 2018 auch Strafanzeigen gegen das Verbrechen der Aggression zulässig.
Migration
Versklavung, willkürliche Inhaftierung, sexuelle Gewalt – das sind nur einige der schweren Verbrechen, denen Migrant*innen und Geflüchtete in Libyen systematisch ausgesetzt sind. Um der Straflosigkeit für diese Verbrechen ein Ende zu setzen, reichten das ECCHR und seine Partner mit 14 Überlebendeneine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof ein.
Bewaffneter Konflikt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die beiden gebürtigen Ruander Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni im Kongo-Krigesverbrecherprozess zu Freiheitsstrafen verurteilt. Tatbestand waren Beihilfe an Kriegsverbrechen gemäß und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Waffenexporte
Trotz tausender Angriffe auf zivile Häuser, Märkte, Krankenhäuser und Schulen – geplant und durchgeführt von der Militärkoalition um Saudi-Arabien und die VAE – lieferten und liefern transnationale Unternehmen aus Europa Waffen, Munition und logistische Unterstützung an die Staaten der Militärkoalition. Europäische Waffenexportbehörden genehmigen diese Lieferungen.
Bewaffneter Konflikt
Das ECCHR hat beim Internationalen Strafgerichtshof eine Strafanzeige eingereicht, um die Anklagebehörde davon zu überzeugen, hinsichtlich systematischer Gewalt gegen Gewerkschafter*innen in Kolumbien aktiv zu werden.
Bewaffneter Konflikt
Der kolumbianische Staat verwehrt den Frauen Schutz vor sexualisierten Verbrechen und den Zugang zu Recht, die er laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten muss. Deswegen hat das ECCHR eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Kolumbien eingereicht.
Repression
Morddrohungen, Telefonüberwachung, Entführungen von Angehörigen – die kolumbianische Regierung versucht, Menschenrechtsverteidiger*innen mit allen Mitteln einzuschüchtern. Seit 2012 untersucht und dokumentiert das ECCHR die brutale Unterdrückung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger*innen in Kolumbien.