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Definition

Strafanzeige beim IStGH

Seit seiner Gründung im Jahr 2002 wurdem beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mehr als 10.000 Strafanzeigen eingereicht. Bevor ein Fall zugelassen wird, kommt es zu einer Vorprüfung. Entscheidend für eine weitere Bearbeitung ist, ob in dem betroffenen Staat bereits ernsthafte Ermittlungen oder eine Strafverfolgung stattfinden, die betreffende Person bereits gerichtlich belangt wurde und ob die Sachlage schwerwiegend genug ist, um weitere Maßnahmen des IStGH zu rechtfertigen. Über den bisherigen Zuständigkeitsbereich des IStGH (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) hinaus, sind ab Juli 2018 auch Strafanzeigen gegen das Verbrechen der Aggression zulässig.

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