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Definition

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Erklärung enthält eine grundlegende Empfehlung über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion.

Die UN-Menschenrechtscharta ist als Resolution der Generalversammlung zwar nicht rechtlich bindend und somit nicht einklagbar, einige ihrer Inhalte werden inzwischen aber als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts verstanden. Die Grundsätze der Menschenrechte wurden durch die Einführung der Erklärung gestärkt und haben die meisten demokratischen Verfassungen inhaltlich geprägt.

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