Das Völkergewohnheitsrecht entsteht nicht durch eine direkte Gesetzgebung sondern durch die andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln und der Überzeugung von betroffenen Staaten, dass es sich dabei um eine verbindliche Norm handelt. Vertragliches Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht können parallel zueinander bestehen und sich auch widersprechen, wobei das vertragliche Völkerrecht nicht zwingend das Völkergewohnheitsrecht bricht.
Apartheid
In den sogenannten Apartheid-Klage-Verfahren haben Betroffene des südafrikanischen Apartheidregimes Schadensersatzansprüche gegen mehrere Unternehmen (u.a. Daimler und Rheinmetall) geltend gemacht. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, Menschenrechte in Südafrika verletzt oder Verletzungen nicht verhindert zu haben.