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Definition

Völkergewohnheitsrecht

Das Völkergewohnheitsrecht entsteht nicht durch eine direkte Gesetzgebung sondern durch die andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln und der Überzeugung von betroffenen Staaten, dass es sich dabei um eine verbindliche Norm handelt. Vertragliches Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht können parallel zueinander bestehen und sich auch widersprechen, wobei das vertragliche Völkerrecht nicht zwingend das Völkergewohnheitsrecht bricht.

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