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Definition

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der Schutz der Menschenrechte entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten.

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