Im Februar 2017 teilte der Pflanzenschutzdienst mit, er sei nicht verpflichtet, den angezeigten Verstoß genauer zu prüfen. Der Pflanzenschutzdienst stellte lediglich fest, dass Bayer das Pestizid in sogenannten Big Bags nach Indien verschickt. Diese enthalten einen Hinweis zu den Risiken für das ungeborene Leben, doch auf den abgabefertigen Produkten in Indien fehlt diese in der EU obligatorische Warnung.
Erst aufgrund der ECCHR-Anfrage untersuchte sie den Export von Nativo überhaupt. Die Behörde räumte ein, dass es von 2014 bis 2016 keinerlei Kontrollen beim Export von Pestiziden gab. Sie hätte keine „relevanten Hinweise gehabt, dass hier ein wichtiger Tatbestand vorliege“. Seit Oktober 2016 gäbe es nun eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Vorbereitung solcher Kontrollen.
In Indien hat das Landwirtschaftsministerium in Neu Delhi im Juli 2016 wegen Nativo Ermittlungen gegen das Bayer-Tochterunternehmen Bayer CropScience Ltd (Indien) aufgenommen. Anlass war eine Petition zur Strafverfolgung, die Vertreter*innen der indischen Bürgerbewegung Swadeshi Andolan im Dezember 2015 beim Ministerium eingereicht hatten. Das ECCHR unterstützte die Petition mit rechtlicher Expertise.