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Einblick

Pestizide

In Europa und Nordamerika ist es ganz selbstverständlich: Ein Pestizid darf nur verkauft werden, wenn der Hersteller explizit auf die Risiken des Produktes hinweist. Für viele Pestizide ist sogar ein behördlicher Sachkundenachweis nötig. Ganz anders, wenn internationale Chemie­ und Agrarkonzerne ihre Produkte im Globalen Süden vertreiben. Internationale Unternehmen verkaufen, beispielsweise in Indien, Pestizide, die im Heimatstaat mit Auflagen belegt oder gar verboten sind.
 
Die Pestizid-Unternehmen halten sich mitunter weder an die geltenden lokalen Vorgaben noch an die international anerkannten Standards. Wenn es um die Rechte auf Gesundheit, Leben und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen geht, gilt offenbar nicht gleiches Recht für alle. Das belegen zahlreiche Fälle, an denen das ECCHR seit 2013 mit Partner*innen in Indien und auf den Philippinen arbeitet.

Das Fehlverhalten der Chemie­ und Agrarunternehmen ist vor Gericht bislang selten verhandelt worden, nur in wenigen Fällen wurde die Haftung von Pestizid-Produzenten für Gesundheits-­ und Umweltschäden anerkannt – nicht zuletzt aufgrund rechtlicher Hürden. Diese versucht das ECCHR mit innovativen rechtlichen Mitteln zu überwinden – zum Beispiel mit Interventionen bei dem Expert*innengremium zum Umgang mit Pestiziden (Panel of Experts on Pesticides Management) der Welternährungsorganisation (FAO).

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