Im April 2024 reichen vier zivilgesellschaftliche Organisationen aus Südamerika, das Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) aus Argentinien, Terra de Direitos aus Brasilien, BASE-IS aus Paraguay, Fundación TIERRA aus Bolivien, zusammen mit Misereor und dem ECCHR eine OECD-Beschwerde gegen Bayer ein. Der Vorwurf: Indem Bayer seine Sorgfaltspflichten beim Vertrieb von Soja-Saatgut und giftigen Pestiziden verletze, missachte das Unternehmen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und trägt zu den negativen Auswirkungen in den vier lateinamerikanischen Ländern bei.
Nach den OECD-Leitsätzen wird von Unternehmen erwartet, dass sie in ihren globalen Wertschöpfungsketten die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt respektieren. Dazu gehört auch, dass sie nicht zu negativen Auswirkungen auf das Recht auf Gesundheit, Nahrung, Land und eine gesunde Umwelt beitragen.
Mit der Beschwerde fordern die Organisationen Bayer auf, seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen, um Menschenrechtsverletzungen und negative Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Nutzung seiner Produkte in den vier Ländern zu verhindern und abzumildern. Darüber hinaus argumentieren die Beschwerdeführenden, dass das Unternehmen in den Fällen, in denen es zu tatsächlichen negativen Auswirkungen beigetragen hat, Wiedergutmachung leisten sollte. Solche Risiken fallen nach derzeitiger Auslegung der deutschen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), nicht unter das deutsche Lieferkettengesetz. Die OECD Richtlinien hingegen etablieren Sorgfaltspflichten auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere vorhersehbare negative Folgen der Produktnutzung.
Nach einem fehlerhaften Verfahren, dass über zwei Jahre dauerte, haben die Organisationen im Mai 2026 ein Mediationsangebot der Deutschen Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD abgelehnt. Die NKS hatte zuvor zentrale Punkte ihrer Beschwerde gegen Bayer zurückgewiesen. In der Abschlusserklärung erkannte die NKS zwar an, dass ein Zusammenhang zwischen Bayers Produkten und den in der Beschwerde dokumentierten negativen Auswirkungen nicht auszuschließen ist, verweigerte jedoch jede Auseinandersetzung mit den Verletzungen der Rechte der betroffenen Gemeinschaften auf Gesundheit, Nahrung, Land, Wasser und eine gesunde Umwelt. Auf dieser Grundlage bot die NKS dennoch eine Mediation zwischen den Organisationen und Bayer an – beschränkt allein auf Bayers allgemeine Sorgfaltspflichten, ohne die konkreten Schäden der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen.