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Einblick

Seenotrettung

Seit 2014 sind zivile Seenotrettungsorganisationen ständig im Mittelmeer präsent. Sie leisten humanitäre Hilfe für Menschen, die keine Chance auf staatliche Seenotrettung haben. Europäische Länder setzen jedoch immer strengere Migrationspolitiken um – und kriminalisieren die Seenotretter*innen. Die systematische Kriminalisierung ihrer menschenrechtlichen Einsätze behindert die Arbeit der Aktivist*innen zunehmend.

Um dieser Kriminalisierung etwas entgegenzusetzen, hat das ECCHR zwei Beschwerden an den UN-Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsvertidiger*innen eingereicht. Sie sollen die UN auf die Fälle der NGO-Schiffe Iuventa und Sea-Watch 3 aufmerksam machen. Die beiden Beschwerden beschreiben nicht nur um die systematische Kriminalisierung der Aktivist*innen, sondern auch die Verleumdungskampagnen gegen die zivile Seenotrettung und das Beschlagnahmen von Rettungsschiffen. Die ECCHR-Interventionen machen klar: Beides sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer Strategie Italiens, um die Seenotrettung von Geflüchteten und Migrant*innen im Mittelmeer zu unterbinden und die Seenotretter*innen zu kriminalisieren.

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