Thema

Pushbacks

Kilometerlange und mit Stacheldraht gesicherte Grenzzäune, tausende hochtechnisierte Patrouillen zur See, zur Luft und zu Land; Rückschiebevereinbarungen mit den Anrainerstaaten: Die Europäische Union betreibt viel Aufwand, um Menschen, die versuchen, Krieg, Verfolgung und Elend in ihren Herkunftsländern zu entkommen, abzuwehren. Zur Rechtfertigung heißt es in Brüssel und den Mitgliedstaaten, die Rückschiebungen seien politisch notwendig und rechtlich zulässig.

Doch fast jede Woche kentern oder sinken Schiffe und Boote mit Geflüchteten vor Italien und Malta. Regelmäßig berichten Betroffene und Zeug*innen von Misshandlungen an den Grenzen Griechenlands zur Türkei. Immer wieder sterben Menschen, bei dem Versuch die spanisch-marokkanische Grenze zu überwinden. All dies belegt auf dramatische Weise das Versagen der Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU – und insbesondere der Abschiebepraxis.

Bei den illegalen Zurückweisungen und Zurückschiebungen, den so genannten Pushbacks, an den EU-Außengrenzen werden elementare Menschen- und Flüchtlingsrechte außer Kraft gesetzt. Doch die Betroffenen sind faktisch rechtlos gestellt und haben kaum Möglichkeiten gegen die Gewaltexzesse vorzugehen.

Das ECCHR setzt sich seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in der EU ein und unterstützt die Betroffenen von Pushbacks bei der juristischen Aufarbeitung einzelner Aktionen.

Dokumente

Griechenland

Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Pushbacks

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich in aufgrund zahlreicher Beschwerdeverfahren mit den systematischen, häufig brutalen Pushback-Operationen Griechenlands an der griechisch-türkischen Landgrenze und auf See. Zu acht Fällen mit insgesamt 47 Beschwerdeführer*innen reichte das ECCHR im Juli 2022 eine Drittintervention ein.

Spanien

Der Fall N.D. und N.T. gegen Spanien

Pushbacks

N.D. und N.T. gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.

Spanien

Hoffen auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Pushback bei Ceuta

Pushbacks

Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: So endete der Einsatz der Guardia Civil am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen der spanischen Exklave Ceuta und Marokko. Der tödliche Push-Back ist immer noch nicht juristisch aufgearbeitet. Das ECCHR unterstützt Überlebende, die bereit sind, als Zeug*innen auszusagen.

Kroatien

EGMR prüft Kroatiens Rückschiebepraxis

Pushbacks

Im Mai 2020 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Fragenkatalog an die kroatische Regierung anlässlich der Individualbeschwerden von drei Geflüchteten aus Syrien. Die Männer hatten im April 2019 Beschwerden gegen Kroatien eingereicht, weil die kroatische Polizei sie im Oktober 2018 brutal nach Bosnien zurückgeschoben hatte. Die Syrer werden vom ECCHR und PRO ASYL unterstützt.

Spanien

UN-Ausschuss verurteilt Spaniens Pushback-Praxis

Pushbacks

An der Grenze zu Marokko (in Ceuta und Melilla) nimmt Spanien unbegleitete minderjährige Flüchtende fest und schiebt sie kurzerhand ab. Diese Praxis hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Februar 2019 scharf verurteilt. Der Auschuss forderte Spanien auf, die Gesetzgebung zu automatischen Rückschiebungen zu ändern.

Kroatien

Kroatien: Brutale Pushbacks von Geflüchteten und sexuelle Übergriffe

Pushbacks

Vier Geflüchtete, die bei einer Pushback-Operation durch kroatische Beamt*innen Ende 2020 Opfer brutaler Misshandlungen und sexueller Gewalt wurden, fordern Gerechtigkeit für das erlittene Unrecht. Mit Hilfe der kroatischen NGO CMS (Centre for Peace Studies) erstatteten sie eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kroatien.

Kroatien

Pushbacks in Kroatien: Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsausschuss

Pushbacks

2018/19 überquerte ein 21-jähriger syrischer Flüchtling die bosnisch-kroatische Grenze, um den und unerträglichen Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern in Bosnien und Herzegowina (BiH) zu entkommen. Zusammen mit anderen Geflüchteten wurde er sechsmal von bewaffneten kroatischen Polizeibeamt*innen kollektiv ausgewiesen. Deshalb reichte er mit Unterstützung des ECCHR eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein und forderte diesen auf, die kroatische Abschiebepraxis zu untersuchen.

Nordmazedonien

Von Idomeni nach Straßburg: Geflüchtete können ihr Recht auf Rechte nicht durchsetzen

Pushbacks

Nach der Abriegelung der europäischen Grenzen im Jahr 2016 strandeten tausende Geflüchtete in informellen Flüchtlingslagern in Griechenland. Im März brach eine Gruppe von mehr als 1.500 Geflüchteten von Idomeni nach Nordmazedonien auf, um Sicherheit zu finden. Wenige Kilometer hinter der Grenze wurden sie abgefangen, eingekesselt, auf Lieferwagen verladen, zum Grenzzaun gefahren und von bewaffneten Beamten durch Löcher im Zaun nach Griechenland zurückgezwungen.

Kroatien/Slowenien

Gewaltsame Pushbacks: Unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter klagt vor dem UN-Kinderrechtsausschuss gegen Kroatien und Slowenien

Pushbacks

U.F. ist ein minderjähriger und unbegleitet geflüchteter Rohingya aus Myanmar. Zwischen August 2020 und Juli 2021 durchlebte er auf der Suche nach Schutz in Europa eine sogenannte Kettenzurückschiebung von Slowenien und mehrere gewaltsame Zurückschiebungen (Pushbacks) von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina.

Bulgarien

EGMR verurteilt Bulgariens Pushback-Praxis

Pushbacks

Systematische Zurückschiebungen von Geflüchteten und Migrant*innen durch Bulgarien in die Türkei ohne jegliche Überprüfung des individuellen Risikos drohender Menschenrechtsverletzungen verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2021.

Deutschland

„Seehofer-Deal“ verweigert Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz

Pushbacks

Deutschland und Griechenland vereinbarten 2018 den sogenannten Seehofer-Deal. Das Abkommen, benannt nach Innenminister Horst Seehofer, legt fest: Geflüchtete und Migrant*innen, die bereits in Griechenland Asyl beantragt haben und dann über Österreich nach Deutschland gelangen, sollen an der Grenze abgewiesen und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschoben werden. Genau das passierte im Fall des Syrers H.T., als er im September 2018 nach Deutschland kam.