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Einblick

Pushbacks

Kilometerlange und mit Stacheldraht gesicherte Grenzzäune, tausende hochtechnisierte Patrouillen zur See, zur Luft und zu Land; Rückschiebevereinbarungen mit den Anrainerstaaten: Die Europäische Union betreibt viel Aufwand, um Menschen, die versuchen, Krieg, Verfolgung und Elend in ihren Herkunftsländern zu entkommen, abzuwehren. Zur Rechtfertigung heißt es in Brüssel und den Mitgliedstaaten, die Rückschiebungen seien politisch notwendig und rechtlich zulässig.

Doch fast jede Woche kentern oder sinken Schiffe und Boote mit Geflüchteten vor Italien und Malta. Regelmäßig berichten Betroffene und Zeug*innen von Misshandlungen an den Grenzen Griechenlands zur Türkei. Immer wieder sterben Menschen, bei dem Versuch die spanisch-marokkanische Grenze zu überwinden. All dies belegt auf dramatische Weise das Versagen der Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU – und insbesondere der Abschiebepraxis.

Bei den illegalen Zurückweisungen und Zurückschiebungen, den so genannten Pushbacks, an den EU-Außengrenzen werden elementare Menschen- und Flüchtlingsrechte außer Kraft gesetzt. Doch die Betroffenen sind faktisch rechtlos gestellt und haben kaum Möglichkeiten gegen die Gewaltexzesse vorzugehen.

Das ECCHR setzt sich seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in der EU ein und unterstützt die Betroffenen von Pushbacks bei der juristischen Aufarbeitung einzelner Aktionen.

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