Auf dieser Seite finden Sie alle Fälle, zu denen das ECCHR in Spanien arbeitet.
Pushbacks
An der Grenze zu Marokko (in Ceuta und Melilla) nimmt Spanien unbegleitete minderjährige Flüchtende fest und schiebt sie kurzerhand ab. Diese Praxis hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Februar 2019 scharf verurteilt. Der Auschuss forderte Spanien auf, die Gesetzgebung zu automatischen Rückschiebungen zu ändern.
Pushbacks
Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: So endete der Einsatz der Guardia Civil am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen der spanischen Exklave Ceuta und Marokko. Der tödliche Push-Back ist immer noch nicht juristisch aufgearbeitet. Das ECCHR unterstützt Überlebende, die bereit sind, als Zeug*innen auszusagen.
Pushbacks
N.D. und N.T. gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.
Guantánamo
Im März 2009 stellte der ECCHR-Kooperationsanwalt Gonzalo Boye in Spanien Strafanzeige gegen sechs ehemalige US-Regierungsmitarbeiter eingereicht, damit diese für Verstöße gegen das Völkerrecht zur Verantwortung gezogen werden. Die sechs Regierungsbeamten wurden als „Bush Six“ bekannt.
Franco-Diktatur
Der spanische Richter Garzón wurde angeklagt, da er die Zuständigkeit seines Gerichts für Vorermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen während des Spanischen Bürgerkrieges und der Diktatur Francos festgestellt hatte. Er wurde freigesprochen, eine Aufarbeitung der Verbrechen findet jedoch immer noch nicht statt.