Spanien - Pushbacks - Ceuta

Hoffen auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Pushback bei Ceuta

Spanisch-marokkanische Grenze bei El Tarajal/Ceuta © Foto: Metromuster/Observatori DESC
Spanisch-marokkanische Grenze bei El Tarajal/Ceuta © Foto: Metromuster/Observatori DESC

Spanien - Pushbacks - Ceuta

Hoffen auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Pushback bei Ceuta

Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: Das war die Bilanz eines Einsatzes der Guardia Civil, Spaniens paramilitärischer Polizeieinheit, am 6. Februar 2014 am Strand El Tarajal, an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta. Das ECCHR unterstützt Überlebende und Augenzeug*innen des tödlichen Push-Backs bei der juristischen Aufarbeitung. Das Vorgehen der Guardia Civil war sowohl nach spanischer als auch nach europäischer Rechtslage rechtswidrig.

Das Verfahren wurde – nach der zwischenzeitlichen Entscheidung für eine Hauptverhandlung gegen die Guardia Civil – im Oktober 2019 zum dritten Mal durch die Ermittlungsrichterin in Ceuta eingestellt. Wie bereits gegen die vorhergehenden Einstellungen legte ECCHR-Kooperationsanwalt Gonzalo Boye Beschwerde ein. Im Juli 2020 wies das Audiencia Provincial in Cádiz diese zurück. Dagegen legte Boye ebenfalls Rechtsmittel ein.

Ein Überlebender des tödlichen Einsatzes, der im August 2019 als Zeuge geladen war und aussagen wollte, wurde immer noch nicht gehört.

Fall

Der damals 15-jährige Nathan (der vollständige Name ist dem ECCHR bekannt) ist einer von etwa 400 Geflüchteten, die am 6. Februar 2014 versuchten, die Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta vom Meer aus schwimmend zu überwinden. Die Guardia Civil setzte Schlagstöcke, Tränengas und Gummigeschosse gegen sie ein. Mindestens 15 Menschen kamen ums Leben, viele weitere wurden zum Teil schwer verletzt. 23 Personen, die die Küste erreichten, wurden unmittelbar und ohne rechtliche Prüfung nach Marokko zurückgeschoben.

Die spanische Regierung räumte erst in Folge zahlreicher Videos und Augenzeug*innenberichte ein, dass Gummigeschosse eingesetzt wurden, um die Menschen abzuwehren. Die Guardia Civil beharrt bis heute darauf, dass die Beamt*innen lediglich ins Wasser schossen und keine Menschen verletzten.

Kontext

Spaniens Justiz leitete erst ein Jahr nach dem tödlichen Push-Back Ermittlungen gegen 16 Beamt*innen der Guardia Civil ein. Doch im Oktober 2015 stellte die zuständige Richterin in Ceuta die Ermittlungen ein. Wegen zahlreicher Aufklärungsmängel ordnete das zuständige Gericht (Audiencia Provincial de Cádiz, Sección Sexta, en Ceuta) erstmals im Januar 2017 und dann erneut im August 2018 die Wiederaufnahme der Ermittlungen an. Zudem forderte das Gericht ausdrücklich, Überlebende ausfindig zu machen und als Zeug*innen zu vernehmen.

Im März 2019 sagte in Berlin erstmals eine der Überlebenden per Videokonferenz aus. Ein weiterer Überlebender konnte wegen technischer Probleme auf spanischer Seite nicht aussagen. Im September 2019 ordnete die Ermittlungsrichterin eine Anhörung der Guardia-Civil-Beamt*innen zu Tötung durch grobe Fahrlässigkeit und unterlassener Hilfeleistung an. Nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen diese Anhörung einlegte, wurde das Verfahren erneut eingestellt. Im November 2019 legte Boye Berufung gegen diese Entscheidung ein.

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Glossar

Pushbacks sind völkerrechtswidrige Zurückweisungen, die an Grenzübergängen von Staaten mit harter Einwanderungspolitik vorgenommen werden.
Das Völkerrecht ist die Rechtsordnung, die die Beziehung zwischen Staaten bzw. Völkerrechtssubjekten regelt.

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