Push-Backs sind staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen oder deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Push-Backs verstoßen u.a. gegen das Verbot der Kollektivausweisung, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.
Push-Backs
Deutschland und Griechenland vereinbarten 2018 den sogenannten Seehofer-Deal. Das Abkommen, benannt nach Innenminister Horst Seehofer, legt fest: Geflüchtete und Migrant*innen, die bereits in Griechenland Asyl beantragt haben und dann über Österreich nach Deutschland gelangen, sollen an der Grenze abgewiesen und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschoben werden. Genau das passierte im Fall des Syrers H.T., als er im September 2018 nach Deutschland kam.
Push-Backs
2018/19 überquerte ein 21-jähriger syrischer Flüchtling die bosnisch-kroatische Grenze, um den und unerträglichen Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern in Bosnien und Herzegowina (BiH) zu entkommen. Zusammen mit anderen Geflüchteten wurde er sechsmal von bewaffneten kroatischen Polizeibeamt*innen kollektiv ausgewiesen. Deshalb reichte er mit Unterstützung des ECCHR eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein und forderte diesen auf, die kroatische Abschiebepraxis zu untersuchen.
Push-Backs
Im Mai 2020 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Fragenkatalog an die kroatische Regierung anlässlich der Individualbeschwerden von drei Geflüchteten aus Syrien. Die Männer hatten im April 2019 Beschwerden gegen Kroatien eingereicht, weil die kroatische Polizei sie im Oktober 2018 brutal nach Bosnien zurückgeschoben hatte. Die Syrer werden vom ECCHR und PRO ASYL unterstützt.
Push-Backs
Geflüchtete haben mit Unterstützung des ECCHR wegen der Push-Backs an der griechisch-mazedonischen Grenze Individualbeschwerden gegen Mazedonien eingelegt. Sie machen geltend, dass Mazedonien mit den Zurückweisungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.
Push-Backs
N.D. und N.T. gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.
Push-Backs
Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: So endete der Einsatz der Guardia Civil am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen der spanischen Exklave Ceuta und Marokko. Der tödliche Push-Back ist immer noch nicht juristisch aufgearbeitet. Das ECCHR unterstützt Überlebende, die bereit sind, als Zeug*innen auszusagen.
Push-Backs
An der Grenze zu Marokko (in Ceuta und Melilla) nimmt Spanien unbegleitete minderjährige Flüchtende fest und schiebt sie kurzerhand ab. Diese Praxis hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Februar 2019 scharf verurteilt. Der Auschuss forderte Spanien auf, die Gesetzgebung zu automatischen Rückschiebungen zu ändern.