Angriffe auf ECCHR-Partneranwalt Gonzalo Boye

ECCHR-Beschwerde an UN-Sonderberichterstatter

21.10.2019

Spanische Behörden haben heute Morgen das Haus unseres Kollegen, des Anwalts Gonzalo Boye, durchsucht. Boye vertritt Mandanten wie Carles Puigdemont und mehrerer seiner ehemaligen katalanischen Minister. Die von der Audiencia Nacional – ein zentralisiertes Gericht, das für ganz Spanien zuständig ist – erhobenen Vorwürfe sind unserer Einschätzung nach darauf zurückzuführen, dass Herr Boye mit dem Anliegen seiner Mandanten, in diesem Fall der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung, gleichgesetzt wird.

Aus Sicht des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und anderer internationaler Kollegen fand die Durchsuchung unter falschem Vorwand und mit dem Ziel statt, Herrn Boye als Anwalt zu diskreditieren.

„Die spanischen Behörden haben Boyes Arbeit als Anwalt massiv angegriffen. Das ist völlig inakzeptabel. Die Unabhängigkeit von Anwälten ist für jede Demokratie von grundlegender Bedeutung. Wir müssen mit Gonzalo Boye solidarisch sein, ohne dabei das inhaltliche Anliegen der katalanischen Unabhängigkeit zu teilen“, sagte Wolfgang Kaleck (ECCHR-Generalsekretär). „Die Durchsuchung dient dazu, Boyes Ruf und seine berufliche Existenz zu beschädigen. Solch ein Vorgehen gegen Anwälte kennen wir sonst eher aus autoritäten Regimen. Es ist schockierend, dass so etwas in Spanien passiert.“

Deshalb hat das ECCHR heute eine communication (Beschwerde) beim UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten eingereicht. In der Mitteilung stellen wir die Vorfälle und Angriffe gegen Gonzalo Boye dar und ersuchen den Sonderberichterstatter, die spanische Regierung aufzufordern, die Neutralität der spanischen Justiz zu gewährleisten und Maßnahmen gegen derartige Angriffe auf die freie Anwaltstätigkeit von Herrn Boye zu ergreifen.

Wolfgang Kaleck steht für Interviews zur Verfügung.

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Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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