Definition
Europäische Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention legt die geltenden Menschen- sowie Freiheitsrechte in Europa fest.
Mehr AnzeigenSpanien darf an der Grenze zu Marokko weiter Geflüchtete und Migrant*innen systematisch und brutal zurückschieben. Im Februar 2020 fällte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein Urteil, das Spaniens Push-Back-Praxis geradezu begünstigt: Sie verwarf die Beschwerde von zwei Betroffenen, N.D. und N.T. aus Mali und der Elfenbeinküste, die diese im Februar 2015 auf Initiative und mit Expertise des ECCHR beim EGMR eingereicht hatten. Ein schwerer Rückschlag für die Rechte von Flüchtenden und Migrant*innen.
Noch im Oktober 2017 hatte eine EGMR-Kammer von sieben Richter*innen Spanien in dem Fall verurteilt. Doch die Große Kammer wollte keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr feststellen.
N.D. und N.T. (zum Schutz werden nur die Initialen genannt) gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.
Kaum dass sie den Zaun erklommen hatten, wurden sie gestoppt. Die spanischen Beamt*innen ließen sodann marokkanische Sicherheitskräfte in die Grenzanlage ein, die die Menschen gewaltsam nach Marokko „zurückholten“. Videoaufzeichnungen dokumentieren, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte viele der Geflüchteten vor den Augen der Guardia Civil und unter Schlägen und Tritten durch eines der Tore im Grenzzaun nach Marokko zurücktrieben.
Vor Gericht wurden die beiden Beschwerdeführenden von den ECCHR-Partneranwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid) vertreten, die Beschwerden wurden von Brot für die Welt unterstützt.
Der Vorfall vom 13. August 2014 ist kein Einzelfall. Zwar gibt es keine offiziellen Statistiken, die Auswertung von Medienberichten lässt jedoch darauf schließen, dass es allein im Jahr 2014 mindestens 1000 solcher Abschiebungen gab.
Die „Push-Backs“ – in Spanien „devoluciones en caliente“ („heiße Abschiebungen“) genannt – werden bereits seit 2005 angewendet. Am 13. August 2014 und bis April 2015 hatte diese Praxis keine rechtliche Grundlage, sondern stützte sich allein auf eine Dienstanweisung der Guardia Civil für die Exklaven Ceuta und Melilla. Diese gibt vor, alle Menschen, die eine ad-hoc eingesetzte „operative“ Grenze noch nicht überquert haben, unmittelbar zurückzuschieben.
Dieses Q&A informiert über die rechtlichen Grundlagen der EGMR-Beschwerden gegen Spanien.
Die EU, Spanien und Marokko arbeiten bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen eng zusammen – eine Partnerschaft, die politische und wirtschaftliche Vorteile für Marokko gegen Unterstützung beim sogenannten Schutz der EU-Außengrenzen vor unautorisierten Grenzübertritten tauscht. So delegiert die EU die Verantwortung für Menschen auf der Suche nach Schutz an den marokkanischen Staat.
Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik schlossen die EU und Marokko im Jahr 2005 einen ersten Aktionsplan, dem im Jahr 2013 ein zweites Übereinkommen folgte. Marokkos bereitwillige Kooperation verhalf dem Königreich als ersten Mittelmeeranrainer zum "fortgeschrittenen Status" in der EU-Nachbarschaftspolitik. Zusätzlich haben Marokko, die EU und einige Mitgliedsstaaten, darunter Spanien, im Jahr 2013 eine sogenannte Mobilitätspartnerschaft geschlossen. Das Abkommen erleichtert die Mobilität marokkanischer Staatsangehöriger, insbesondere in den Bereichen Reisen, Arbeit und Bildung. Gleichzeitig soll die sogenannte Bekämpfung irregulärer Migration und die Rücknahme von Menschen aus Drittstaaten, insbesondere aus Subsahara-Afrika, ausgebaut werden. Außerdem soll ein spanisch-marokkanisches Rücknahmeübereinkommen die Rücküberstellung von irregulär eingereisten Personen erleichtern.
In der Praxis umgeht Spanien rechtliche Prozesse und Schutzmechanismen, da Betroffene unmittelbar und kollektiv nach Marokko zurückgeschoben werden, ohne die Einzelfälle näher zu prüfen oder Formalien einzuhalten. Die angebliche Rechtsgrundlage hierfür schafft seit 2015 das spanische Gesetz zum "Schutz der öffentlichen Sicherheit" (Protección de la Seguridad Ciudadana). Es sieht vor, dass Personen, die beim Versuch die Grenze zu überqueren aufgriffen werden, "zurückgewiesen werden können, um deren illegale Einreise nach Spanien zu verhindern" (Art. 75).
Dieses Gesetz und seine negativen Konsequenzen für die Menschenrechte haben starke internationale Kritik hervorgerufen. Auf der nationalen Ebene wurde das Gesetz zur Prüfung seiner Verfassungswidrigkeit dem spanischen Verfassungsgericht vorgelegt, und mehrere politische Parteien entwarfen Gesetzesänderungen die nun im spanischen Parlament diskutiert werden.
An der spanisch-marokkanischen Grenze werden migrierende und flüchtende Menschen unterschiedlicher Herkunft aufgehalten, die meisten haben weder die spanische noch die marokkanische Staatsbürgerschaft. Sie nehmen gefährliche Routen in Kauf, da es keine sicheren Einreisewege oder ausreichende rechtliche Mechanismen gibt, um in einem europäischen Staat einen Asylantrag stellen zu können. Zwar wählen in der Regel weniger Menschen diese Route als den direkten Weg über das Mittelmeer, doch ändern sich die Migrationsdynamiken je nach den Grenzkontrollen andernorts. Nach dem Abkommen der EU mit der Türkei beispielsweise stieg die Zahl derer, die versuchten, die spanisch-marokkanischen Grenze zu überqueren.
Viele, wenn auch nicht alle, der Ankommenden beantragen Asyl. In Spanien stellten im Jahr 2014 insgesamt 5.952 Personen einen entsprechenden Antrag. Vierzig Prozent der Anträge wurden positiv entschieden. Laut einem Bericht des spanischen Innenministeriums (Asilo en Cifras) kamen die meisten Antragstellenden aus Syrien, der Ukraine, Mali, Algerien und Palästina. Die Anzahl der Asylanträge stieg auf 15.755 im Jahr 2016.
Die spanischen Behörden versuchen die Push-Backs u.a. damit zu rechtfertigen, dass Geflüchtete nicht irregulär die Grenze überschreiten müssten, um in der EU Schutz zu beantragen. Sie könnten bei der dafür vorgesehenen Stelle am offiziellen spanisch-marokkanischen Grenzübergang Beni Enzar bei Melilla einen entsprechenden Antrag einreichen.
Diese Möglichkeit besteht allerdings erst seit November 2014, als die Praxis der Kollektivausweisung und systematischen Polizeigewalt bereits seit neun Jahren üblich war.
Hinzu kommt, dass dieses "Büro zur Beantragung internationalen Schutzes" bis heute für Menschen aus Subsahara-Afrika de facto nicht erreichbar ist. Ein Bericht mehrerer NGOs belegt, dass die marokkanischen Behörden Menschen aus Subsahara-Afrika systematisch daran hindern, zum Grenzübergang zu gelangen und einen Antrag zu stellen. Den Großteil der Asylgesuche stellten im Jahr 2014 Menschen aus Syrien. Seit Mitte 2015 mehren sich jedoch Fälle, in denen auch syrische Geflüchtete daran gehindert wurden, ihren Antrag am Grenzübergang zu stellen.
Obwohl die spanischen Behörden beteuerten, dass Geflüchtete aus Subsahara-Afrika effektiven Zugang zum marokkanischen Asyl- und Schutzverfahren hätten, existierte nur ein einziges UNHCR-Büro in Marokko, das mit der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft befasst ist. Ein nationales Asylsystem, das willens und in der Lage wäre, denjenigen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein Recht auf internationalen Schutz haben, diesen auch zu gewähren, existiert in Marokko nicht. Auch eine hinreichende Unterstützung für Geflüchtete gibt es nicht, sodass sie oftmals weder Obdach noch Zugang zu sozialer Grundversorgung haben.
Menschen aus Subsahara-Afrika sind hiervon besonders betroffen. Angesichts fortwährender Menschenrechtsverletzungen, einschließlich körperlicher Misshandlungen durch marokkanische und spanische Sicherheitsbeamte und dem Ausschluss von der sozialen Grundversorgung bzw. Gesundheitsversorgung, verließ die Organisation Ärzte ohne Grenzen Marokko im März 2013. Die Umsetzung der im September 2013 angekündigten neuen "nationalen Asyl- und Migrationsstrategie" erschien zunächst vielversprechend, da sie für Geflüchtete und andere Personen, die gewisse Kriterien erfüllten, eine einjährige verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung vorsah. Bereits im Februar 2015 beendete Marokko das Programm jedoch wieder. In der Folgezeit nahmen Repressalien insbesondere gegen Menschen aus Subsahara-Afrika ohne Aufenthaltsstatus stark zu. Ein gemeinsamer NGO-Bericht im März 2015 erbrachte alarmierende Beweise für massenhafte Rückschiebungen und Festnahmen von Geflüchteten.
Im Juni 2015 wurden zwei Mitarbeitende von Amnesty International des Landes verwiesen, als sie die Menschenrechtssituation von Geflüchteten in Marokko untersuchten – angeblich stellten sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Bis heute verurteilen sowohl Amnesty International als auch Human Rights Watch die exzessive Gewalt der sogenannten Sicherheitskräfte und unterstreichen, dass insbesondere für Menschen aus Subsahara-Afrika der Zugang zu Schutzsystemen fast unmöglich ist.
Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten setzen vielfältige Mittel und Ressourcen ein, um Menschen daran zu hindern, in der EU nach Schutz zu suchen. Hochtechnisierte Zaunanlagen bilden physische Barrieren, in gemeinsamen Patrouillen kontrollieren die Grenzschutzagentur Frontex und nationale Behörden die Grenzen auf See, aus der Luft und an Land – mit dem Ziel, den Zugang wenn nicht zu vereiteln, so doch zumindest zu erschweren.
Die Städte Melilla und Ceuta sind zwei spanische Exklaven auf dem afrikanischen Kontinent. Ceuta liegt unweit der marokkanischen Stadt Tanger an der Meeresenge von Gibraltar. Melilla liegt weiter östlich an der Mittelmeerküste, nahe der Stadt Nador. Hier besteht die spanische Grenze aus drei Zäunen mit jeweils drei, sechs und drei Metern Höhe, bewehrt mit Klingendraht und Überwachungsausrüstung. Diese Grenzschutzanlage befindet sich anerkanntermaßen vollständig auf spanischem Territorium, ihr Betrieb, inklusive der Nutzung der Türen in den Zäunen steht unter der Kontrolle der spanischen Behörden.
Unter internationalem Recht ist festgeschrieben, dass Personen sich in der Jurisdiktion eines Staates befinden, sobald sie dessen Territorium betreten. Dies trifft auch hier zu: Personen in oder auf der Grenzanlage befinden sich unter spanischer Jurisdiktion.
Ausweislich einer internen Dienstanweisung der Guardia Civil, werden alle Personen, die auf oder in der Grenzanlage aufgegriffen werden, sie also noch nicht überwunden haben, unmittelbar nach Marokko zurückgeschoben und dort den marokkanischen Grenzeinheiten übergeben. Die Guardia Civil und die marokkanischen Forces Auxiliares wenden hierbei verschiedene Formen von Gewalt an – auch gegen ersichtlich verletzte Menschen.
Das spanische Innenministerium ist bemüht, derartige Vorfälle zu verdecken oder die Verantwortung für die Gewalt an der Grenze den Geflüchteten selbst zuzuschieben. In Medien oder vor Gericht werden ohne überprüfbare Belege "Mafia-Netzwerke" konstruiert, die für vermeintlich "gewaltsame Angriffe" verantwortlich seien. Doch die Fakten zeigen das Gegenteil: Guardia Civil und Forces Auxiliaires gehen bei der Durchführung der Kollektivausweisungen oft sehr gewaltsam vor. So zeigt ein Video der Asociación Pro Derechos de la Infancia vom 15. Oktober 2014 wie mehrere Mitglieder der Guardia Civil aggressiv auf einen den Zaun hinunterkletternden wehrlosen jungen Mann einschlagen, bis dieser das Bewusstsein verliert und dann nach Marokko deportiert wird.
Internationale Organisationen und NGOs kritisieren fortwährend nicht nur diese Formen unverhältnismäßiger Polizeigewalt, sondern auch die Push-Backs als solche – insbesondere seit der Ankündigung der spanischen Regierung, eine rechtliche Grundlage für diese unrechtmäßige Praxis zu schaffen.
Der Menschenrechtskommissar des Europarats Nils Muižnieks hat die Praktiken an der spanisch-marokkanischen Grenze mehrfach verurteilt und eine Gesetzesänderung angemahnt. Die ehemalige EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström nannte das Vorgehen eine "Verletzung von EU-Recht". Ferner haben sowohl der UN-Sonderberichterstatter über Folter als auch das Komitee zur Verhütung von Folter des Europarats ihre Besorgnis über die Gefahr von Misshandlungen während und nach kollektiven Rückschiebungen betont.
Trotz dieser Kritik auf internationaler und nationaler Ebene führt Spanien die Praxis der Kollektivausweisung bis heute unbeirrt fort.
In der Nacht vom 13. August 2014 erreichte eine Gruppe von Menschen aus Subsahara-Afrika spanisches Territorium. Sie hatten eine der wenigen möglichen Routen genutzt: Sie überwanden den Grenzzaun zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla. Sobald sie spanisches Territorium betreten hatten, stoppte die Guardia Civil die meisten innerhalb der Grenzanlage. Die spanischen Beamten übergaben die Ankommenden – noch innerhalb der Anlage – an die marokkanischen Sicherheitskräfte. All jene, die nicht hoch genug auf die Zäune kletterten, waren besonders von der Gewalt der Sicherheitskräfte betroffen. Einige entkamen der Misshandlung, indem sie auf dem Zaun entlang balancierten, in der Hoffnung registriert und nicht sofort zurückgeschoben zu werden.
Die Menschen wurden nicht gefragt, wer sie seien, woher sie kämen oder warum sie dort seien. Von niemandem wurden Angaben zur Personen aufgenommen, allen wurden Handschellen gelegt, sie wurden durch die Grenzzaunanlage geführt und direkt an die marokkanischen Sicherheitskräfte übergeben. Die Betroffenen hatten keinerlei Möglichkeit ihrer Zurückschiebung zu widersprechen oder diese gerichtlich überprüfen zu lassen, geschweige denn die individuellen Umstände für ihre Flucht darzulegen. Berichten zufolge wurden an diesem Tag insgesamt mehr als 70 unidentifizierte Menschen zurückgeschoben. Zwei der Betroffenen, N.D. aus Mali und N.T. aus der Elfenbeinküste wehren sich rechtlich gegen diese Push-Backs: Sie haben im Februar 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerden gegen Spanien eingelegt.
Dossier: Flucht und Migration (June 2020)
Report for the UN on pushbacks and their impact on human rights (Feb 2021)
Einreichung an den UN-Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten von Migranten (Januar 2021, Spanisch)
Fallbeschreibung: Die spanisch-marokkanische Grenze bei Melilla – kein rechtsfreier Raum für Push-Backs
Q&A: Spaniens Push Back-Praxis - Ein Fall vor dem EGMR
Pressemitteilung: Große Kammer des EGMR verhandelt Spaniens langjährige Rückschiebepraxis nach Marokko (26. September 2018)
Pressemitteilung: Urteil in Straßburg zu Beschwerden von zwei Geflüchteten (3. Oktober 2017)
Description de l'affaire: La frontière hispano-marocaine de Melilla – pas de vide juridique pour les expulsions sommaires
Judgment: Case of N.D. and N.T. v. Spain
Die Europäische Menschenrechtskonvention legt die geltenden Menschen- sowie Freiheitsrechte in Europa fest.
Mehr AnzeigenDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 eingerichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen.
Mehr AnzeigenDurch eine Individualbeschwerde können Personen oder Personengruppen ihre Rechte geltend machen.
Mehr AnzeigenPushbacks sind völkerrechtswidrige Zurückweisungen, die an Grenzübergängen von Staaten mit harter Einwanderungspolitik vorgenommen werden.
Mehr AnzeigenDie Europäische Menschenrechtskonvention legt die geltenden Menschen- sowie Freiheitsrechte in Europa fest.
Mehr AnzeigenBei den illegalen Zurückweisungen und Zurückschiebungen, den so genannten Pushbacks, an den EU-Außengrenzen werden elementare Menschen- und Flüchtlingsrechte außer Kraft gesetzt. Doch die Betroffenen sind faktisch rechtlos gestellt und haben kaum Möglichkeiten gegen die Gewaltexzesse vorzugehen. Das ECCHR setzt sich seit 2014 mit rechtlichen Interventionen gegen die Abschiebepraktiken in der EU ein.
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