Thema

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (auch: Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) ist 1953 in Kraft getreten. Sie legt die geltenden Menschen- sowie Freiheitsrechte in Europa fest. Die Konvention kann nur von Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht die Einhaltung der in der Konvention festgelegten Verpflichtungen.

Nordmazedonien

Von Idomeni nach Straßburg: Geflüchtete können ihr Recht auf Rechte nicht durchsetzen

Pushbacks

Nach der Abriegelung der europäischen Grenzen im Jahr 2016 strandeten tausende Geflüchtete in informellen Flüchtlingslagern in Griechenland. Im März brach eine Gruppe von mehr als 1.500 Geflüchteten von Idomeni nach Nordmazedonien auf, um Sicherheit zu finden. Wenige Kilometer hinter der Grenze wurden sie abgefangen, eingekesselt, auf Lieferwagen verladen, zum Grenzzaun gefahren und von bewaffneten Beamten durch Löcher im Zaun nach Griechenland zurückgezwungen.

Kroatien

Pushbacks in Kroatien: Beschwerde vor dem UN-Menschenrechtsausschuss

Pushbacks

2018/19 überquerte ein 21-jähriger syrischer Flüchtling die bosnisch-kroatische Grenze, um den und unerträglichen Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern in Bosnien und Herzegowina (BiH) zu entkommen. Zusammen mit anderen Geflüchteten wurde er sechsmal von bewaffneten kroatischen Polizeibeamt*innen kollektiv ausgewiesen. Deshalb reichte er mit Unterstützung des ECCHR eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss ein und forderte diesen auf, die kroatische Abschiebepraxis zu untersuchen.

Kroatien

EGMR prüft Kroatiens Rückschiebepraxis

Pushbacks

Im Mai 2020 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Fragenkatalog an die kroatische Regierung anlässlich der Individualbeschwerden von drei Geflüchteten aus Syrien. Die Männer hatten im April 2019 Beschwerden gegen Kroatien eingereicht, weil die kroatische Polizei sie im Oktober 2018 brutal nach Bosnien zurückgeschoben hatte. Die Syrer werden vom ECCHR und PRO ASYL unterstützt.

Deutschland

„Seehofer-Deal“ verweigert Zugang zu Asylverfahren und Rechtsschutz

Pushbacks

Deutschland und Griechenland vereinbarten 2018 den sogenannten Seehofer-Deal. Das Abkommen, benannt nach Innenminister Horst Seehofer, legt fest: Geflüchtete und Migrant*innen, die bereits in Griechenland Asyl beantragt haben und dann über Österreich nach Deutschland gelangen, sollen an der Grenze abgewiesen und innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschoben werden. Genau das passierte im Fall des Syrers H.T., als er im September 2018 nach Deutschland kam.

Bulgarien

EGMR verurteilt Bulgariens Pushback-Praxis

Pushbacks

Systematische Zurückschiebungen von Geflüchteten und Migrant*innen durch Bulgarien in die Türkei ohne jegliche Überprüfung des individuellen Risikos drohender Menschenrechtsverletzungen verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2021.

Griechenland

Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Pushbacks

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich in aufgrund zahlreicher Beschwerdeverfahren mit den systematischen, häufig brutalen Pushback-Operationen Griechenlands an der griechisch-türkischen Landgrenze und auf See. Zu acht Fällen mit insgesamt 47 Beschwerdeführer*innen reichte das ECCHR im Juli 2022 eine Drittintervention ein.

Spanien

Der Fall N.D. und N.T. gegen Spanien

Pushbacks

N.D. und N.T. gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.

Afghanistan

Luftangriff bei Kundus – Bundeswehr bleibt ungestraft

Kundus

Im September 2009 bombardierten zwei amerikanische Kampfflugzeuge eine Menschenmenge sowie zwei Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses (Afghanistan). Über 100 Menschen wurden getötet oder verletzt. Das ECCHR unterstützte die EGMR-Beschwerde eines Afghanen, der bei dem Bombardement zwei Söhne verlor.

Kolumbien

Die Ermordung des Nestlé-Arbeiters Romero in Kolumbien

Gewerkschafter*innen

2012 hat das ECCHR eine Strafanzeige gegen leitende Mitarbeiter von Nestlé sowie gegen das Unternehmen als solches eingereicht. Der Vorwurf: Die Nestlé-Manager haben es pflichtwidrig unterlassen, Verbrechen durch kolumbianische paramilitärische Gruppen zu verhindern oder ihre Gewerkschafter*innen angemessen zu schützen.