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Definition

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (auch: Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) ist 1953 in Kraft getreten. Sie legt die geltenden Menschen- sowie Freiheitsrechte in Europa fest. Die Konvention kann nur von Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg überwacht die Einhaltung der in der Konvention festgelegten Verpflichtungen.

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