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Definition

Strafanzeige (Deutschland)

Bei einer Strafanzeige wird ein Sachverhalt an eine der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland übermittelt. Dazu gehören Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgerichte. Mit einer Strafanzeige können die öffentlichen Behörden von einem Strafbestand unterrichtet werden, um im Folgenden weitere Schritte zur Aufklärung unternehmen zu können. Sollten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären.

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