Verfahren gegen Arzt Alaa M.: Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien geht weiter

Syrien – Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Militärkrankenhäuser

Im Juni 2020 nahm die deutsche Polizei Alaa M. fest, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Grund: Dringender Verdacht der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das syrische Regime seit 2011 begangen hat. Etwa ein Jahr darauf teilte die Bundesanwaltschaft mit, Anklage gegen M. erhoben zu haben. Der ehemalige syrische Arzt soll in Militärkrankenhäusern Menschen gefoltert, getötet und sexuell misshandelt haben.

Im Januar 2022 begann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen Alaa M., in dem ECCHR-Partneranwalt René Bahns einen Nebenkläger vertritt. Erst eine Woche zuvor war der ehemalige syrische Offizier Anwar R. im weltweit ersten Verfahren zu Staatsfolter in Syrien zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden, das ECCHR unterstützte dort Folterüberlebende.

Nach dreieinhalb Jahren intensiver Beweisaufnahme verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt im Juni 2025 Alaa M. wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und verhängte zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung - wegen der besonderen Schwere der Schuld. 

Fall

Alaa M. war als Arzt im Militärkrankenhaus Nr. 608 in Homs sowie im berüchtigten Militärkrankenhaus Mezzeh Nr. 601 in Damaskus, in dem die sogenannten Caesar-Fotos aufgenommen wurden, und dem Gefängnis der Abteilung 261 des Militärischen Geheimdiensts in Homs an sexualisierter Gewalt, Folter und Tötung von syrischen Zivilisten*innen beteiligt.

In 186 Verhandlungstagen wurden über 50 Zeug*innen und zahlreiche Sachverständige angehört. Ihre Aussagen vermittelten ein umfassendes Bild über die Rolle syrischer Militärkrankenhäuser im Foltersystem des Assad-Regimes, dem systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung sowie der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste in Homs, insbesondere im Stadtteil Baba Amr.

Der Fall macht deutlich: Die systematische Gewalt des syrischen Regimes gegen die Zivilbevölkerung findet nicht nur in Haftanstalten statt. Erstmals belegt wurde die Rolle der Militärkrankenhäuser im Unrechtsapparat von Syriens Präsident Baschar al-Assad durch die Caesar-Fotos: Die Bilder eines syrischen Militärfotografen, der desertierte und die Aufnahmen außer Landes brachte, zeigen tausende Leichen, oft mit offensichtlichen Spuren von Folter. Ein großer Teil der Fotos wurde nachweislich in Militärkrankenhäusern in und um Damaskus aufgenommen und spielte bereits bei der Beweisführung im sogenannten Al-Khatib-Verfahren eine wichtige Rolle.

Kontext

Deutschland nimmt in der Aufarbeitung der Verbrechen spätestens seit dem Al-Khatib-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine wegweisende Rolle ein. Zudem erließen die deutschen Strafverfolgungsbehörden einen Haftbefehl gegen den Ex-Luftwaffengeheimdienstchef Jamil Hassan. Die Bearbeitung dieser hoch komplexen Fälle gelingt den deutschen Behörden u.a. durch sogenannte Strukturermittlungsverfahren, zu denen auch viele syrische Überlebende, Aktivist*innen, Anwält*innen und Organisationen wie das ECCHR beigetragen haben. Zudem findet in Deutschland das Weltrechtsprinzip Anwendung, nach dem schwerste Menschheitsverbrechen auch ohne direkten Bezug zu Deutschland verfolgt werden können.

Insgesamt stellte das ECCHR sieben Strafanzeigen zu den Verbrechen der Assad-Regierung bei Ermittlungsbehörden in Deutschland, Schweden, Norwegen und Österreich.

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Definition

Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft ist Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde.

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Folter

Die Rechtslage ist eindeutig: Folter ist unter allen Umständen verboten. Wer Folter anwendet, anordnet oder billigt, muss sich dafür vor Gericht verantworten. So sieht es die UN-Antifolterkonvention vor. 146 Staaten haben die Konvention ratifiziert.

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