In einem Strukturermittlungsverfahren wird bei einem begründeten Verdacht auf ein Verbrechen vorläufig ohne Personenbezug ermittelt. Es werden also Strukturen und verdächtigte Gruppen untersucht, es gibt jedoch keine direkte Anklage gegen eine Einzelperson.
Folter
Die Regierung von Baschar al-Assad lässt in Syrien systematisch und flächendeckend foltern. Deswegen erstatteten Folterüberlebende aus Syrien, die Anwälte Anwar al-Bunni und Mazen Darwish und das ECCHR im März 2017 die erste Strafanzeige gegen hochrangige Mitglieder des syrischen Geheimdienstsapparats.
Folter
Im April 2020 begann in Deutchland der weltweit erste Strafprozess zu Staatsfolter in Syrien. Das ECCHR unterstützte in dem Verfahren 17 Folterüberlebende. Auf dieser Seite berichten wir regelmäßig von dem Al-Khatib-Prozess in Koblenz.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Im Juni 2020 nahm die deutsche Polizei Alaa M. fest, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Grund: Dringender Verdacht der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das syrische Regime seit 2011 begangen hat. Etwa ein Jahr darauf teilte die Bundesanwaltschaft mit, Anklage gegen M. erhoben zu haben. Der ehemalige syrische Arzt soll in Militärkrankenhäusern Menschen gefoltert, getötet und sexuell misshandelt haben.
Folter
Der Weg zu Gerechtigkeit für Kriegsverbrechen und Folter in Syrien führt auch über Europa. Nach Deutschland, Schweden und Frankreich hat auch die österreichische Justiz Ermittlungen gegen die syrischen Geheimdienste eingeleitet – wegen ihrer Verantwortung für massenhafte und systematische Folter. Anlass ist die Strafanzeige, die 16 Frauen und Männer im Mai 2018 mit dem ECCHR und seinen Partnern bei der Staatsanwaltschaft Wien einreichten.