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Definition

Europäische*r Bürgerbeauftragte*r

Der oder die Europäische Bürgerbeauftragte (auch: EU-Ombudsmann/EU-Ombudsfrau) untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Organe der Europäischen Union (z.B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof). Beschwerden können von EU-Bürger*innen sowie Personen oder juristischen Einrichtungen mit Wohnort bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat eingereicht werden.

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