Der oder die Europäische Bürgerbeauftragte (auch: EU-Ombudsmann/EU-Ombudsfrau) untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Organe der Europäischen Union (z.B. Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof). Beschwerden können von EU-Bürger*innen sowie Personen oder juristischen Einrichtungen mit Wohnort bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat eingereicht werden.
Hotspots
Eine ECCHR-Analyse der Zulässigkeitsinterviews des euopäsichen Asyl-Büros (EASO) auf den ägäischen Inseln zeigt, dass grundlegende Interviewstandards zu Fairness missachtet werden. Damit wird den Asylsuchenden eine faire Beurteilung ihres Falles und eine sorgfältige Untersuchung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit verwehrt.