Hotspots in Griechenland: Beschwerde gegen das europäische Asyl-Büro EASO

Griechenland – Hotspots – EASO

Frontex, Europol, EASO: Die EU-Agenturen spielen eine zentrale Rolle im Grenzregime und im Asylsystem der EU. Doch was geschieht, wenn diese Agenturen gegen Menschenrechtsstandards verstoßen? Das Vorgehen des European Asylum Support Office EASO (dt. Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) in den Erstaufnahmelagern für Asylsuchende auf den griechischen Inseln beispielsweise missachtet grundlegende Standards für Asylanhörungen. Außerdem überschreitet EASO seine europarechtlichen Kompetenzen. Das hat das ECCHR im April 2017 in einer Beschwerde an die Europäische Ombudsfrau (Bürgerbeauftragte) dokumentiert und kritisiert.

Dennoch wird EASO nicht zur Rechenschaft gezogen. So lautete im April 2019 die endgültige Antwort der Ombudsfrau auf die ECCHR-Beschwerde. Damit bestätigte sie eine frühere Entscheidung, in der sie zwar ernste Bedenken einräumte, aber dennoch entschied, die Untersuchungen einzustellen.

Fall

Flüchtende, die in einem Erstaufnahmelager – auch Hotspot genannt – in Griechenland ankommen, müssen dort ihren Antrag auf Asyl stellen. Für Geflüchtete aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote, wie beispielsweise Syrien, wird zunächst geprüft, ob sie überhaupt einen Asylantrag stellen dürfen. Gilt die Türkei für sie als sicherer Drittstaat, wird der Asylantrag als unzulässig abgelehnt. So sieht es das EU-Türkei-Abkommen vom März 2016 vor.

Diese Asyl-Zulässigkeitsinterviews sind dem eigentlichen Asylverfahren in Griechenland vorgelagert. Dadurch dass EASO diese Interviews führt, nimmt die EU-Agentur maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen. Dabei verwehrt EASO den Asylsuchenden eine faire Anhörung und eine sorgfältige Untersuchung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit.

Das ECCHR hatte die Europäische Ombudsfrau aufgefordert, die Missstände in den Hotspots zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für ein menschenrechtskonformes Vorgehen von EASO abzugeben. Die Agentur dürfe nicht einem rechtlichen Vakuum arbeiten – schon gar nicht, wenn es um Personen geht, die eines besonderen Schutzes bedürfen.

Kontext

Die EU-Agentur EASO wurde 2010 geschaffen und soll die EU-Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, internationalen Schutz zu gewährleisten. Im Jahr 2016 sandte die Agentur zahlreiche Expert*innen in die griechischen Hotspots, um die „extraordinary measures“ (außerordentliche Maßnahmen), die im EU-Türkei-Abkommen vorgesehen sind, mit umzusetzen.

Die EASO-Mitarbeiter*innen führen seitdem die Anhörungen mit den Schutzsuchenden und unterbreiten Vorschläge für die Entscheidung der griechischen Asylbehörde. De facto basiert die Entscheidung der griechischen Behörde dann auf der Einschätzung der EU-Agentur, da die griechischen Beamt*innen selbst keinen unmittelbaren Kontakt mit den Schutzsuchenden haben. Damit überschreitet EASO seine Kompetenzen unter EU-Recht.

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Hotspot in Moria, Griechenland © Foto: w2eu
Hotspot in Moria, Griechenland © Foto: w2eu

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Der oder die Europäische Bürgerbeauftrage bearbeitet Beschwerden über die Verwaltung der EU-Organe.

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