Asyl-Prüfungen in griechischen Hotspots

EU-Ombudsmann untersucht Arbeit des europäischen Asyl-Büros EASO

05.06.2017

Berlin, 6. Juni 2017 – Der Europäische Bürgerbeauftragte (EU-Ombudsmann) wird das Vorgehen des European Asylum Support Office (EASO, dt. Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) in den Erstaufnahmelagern für Asylsuchende (auch „Hotspots“ genannt) in Griechenland prüfen. Damit reagiert der Ombudsmann auf eine Beschwerde über Missstände bei den Asyl-Zulässigkeitsentscheidungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens. Die Beschwerde hatte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) mit Unterstützung von Brot für die Welt im April 2017 eingereicht. Der EU-Ombudsmann hat die Beschwerde nun als zulässig erklärt.

„EASO verstößt mit seinem Vorgehen in den griechischen Hotspots gegen seine eigenen Leitlinien und überschreitet seine europarechtlichen Kompetenzen“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. EASO versuche zwar, öffentlich die eigene Bedeutung zu relativieren und behauptet, die Agentur unterstütze lediglich die griechischen Behörden. De facto aber basieren deren Zulässigkeits-Entscheidung auf Anhörungen von EASO sowie auf deren abschließender Bewertung durch die EU-Agentur. Die Beamt_innen der griechischen Asylbehörde (GAS) selbst haben keinen unmittelbaren Kontakt mit den Asylsuchenden. „Wir begrüßen es sehr, dass der EU-Ombudsmann nun die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten von EASO in Griechenland untersucht.“

Laut EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016, bedürfen die Rückführungen aus Griechenland, beziehungsweise aus den Hotspots, in jedem Einzelfall einer Prüfung, ob ein Asylverfahren zulässig ist oder ob die Türkei für die betreffende Person einen „sicheren Drittstaat“ darstellt. In den so genannten Zulässigkeitsinterviews verwehrt das EASO Asylsuchenden die Chance auf eine faire Anhörung und damit die Möglichkeit, ihr Gesuch ausreichend darzulegen. Das ist das Ergebnis der ECCHR-Recherche auf den ägäischen Inseln und Grundlage der Beschwerde gegen EASO.

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