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Definition

Weltrechtsprinzip

Das Weltrechtsprinzip (auch: Prinzip der Universellen Jurisdiktion) sieht die Zuständigkeit eines Staates für die strafrechtliche Verfolgung von Völkerstraftaten vor, obwohl die Taten nicht auf seinem Hoheitsgebiet, durch einen seiner Staatsbürger oder gegen einen seiner Staatsbürger begangen wurden. Nationalen Gerichten in Drittstaaten ermöglicht das Weltrechtsprinzip neben ihrer regulären Zuständigkeit, Völkerstraftaten juristisch aufzuarbeiten und niedrig- wie hochrangige Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.

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