Das Forschungsfeld der postkolonialen Rechtskritik beschäftigt sich mit dem Erbe des Kolonialismus und Imperialismus in der heutigen Zeit. Das Recht wird als ein soziales und kulturelles Konstrukt betrachtet, das sich im Lauf der Zeit verändert. Während der europäischen Kolonialisierung entwickelten sich das nationale und das internationale Recht in einer Art und Weise, die es ermöglichte, beispielsweise Sklaverei oder Völkermord zu legitimieren. Das in Europa konzipierte Recht mit seinen rassistischen Zuschreibungen wurde im Laufe der Kolonialisierung in vielen Teilen der Welt verankert.
Postkoloniale Theoretiker*innen zeigen, wie durch das damalige Recht koloniale Gewalt verschleiert und Unrecht zu geltendem Recht wurde. So wurde den indigenen Bevölkerungen der Kolonien meist im ersten Schritt schon die Rechtssubjektivität abgesprochen. Auch die Entwicklung des Völkerrechts ist eng mit der Kolonialisierung verwoben. Die postkoloniale Rechtskritik versucht heute, die Kontinuitäten dieser kolonialen Vergangenheit des Rechts (national und international) aufzudecken und zu beenden.
(Post-)Koloniale Verbrechen
Während der Kolonialzeit raubten die Deutschen den Menschen in den Kolonien nicht nur ihr Land, ihre Kulturgüter, ihr Leben, sondern auch ihre Angehörigen – in Form von Gebeinen – und brachten sie nach Europa, für zweifelhafte medizinische oder dekorative Zwecke. Zehntausende sogenannte Human Remains/Ancestors liegen in den Archiven deutscher Museen, in Universitäten und privaten Sammlungen – in einer Art, die ihnen ihr Recht auf menschliche Würde versagt.
Gespräche
Wie kann man künstlerische und juristische Interventionen verbinden, um sozialen und menschenrechtlichen Bewegungen noch mehr Kraft zu verleihen? Diese Frage stellen sich das ECCHR und die Allianz Kulturstiftung im Projekt „Transformation through arts and the law – Artistic and legal interventions“.
Kooperation Akademie der Künste
Die Entwicklung des internationalen Rechts und die von Europa aus vorangetriebene Kolonialisierung sind eng miteinander verwoben. Koloniale Gewalt ist allzu oft verschleiert und Unrecht zu geltendem Recht geworden. Für die Akademie der Künste kuratierte das ECCHR ein Symposium zu postkolonialen Kritiken am Recht.
(Post-)Koloniale Verbrechen
Das heutige Namibia war zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine deutsche Kolonie. Die namibische Bevölkerung wurde massiv und systematisch diskriminiert. Willkür, Gewalt und Landraub waren weit verbreitet. Das ECCHR beschäftigt sich mit der Aufarbeitung der Kolonialverbrechen in Namibia und der kolonialen Vergangenheit Deutschlands.
Forschung & Wissenschaft
Das Buch Dekoloniale Rechtskritik und Rechtspraxis, das im August 2020 beim Nomos Verlag erscheint, ist der erste Sammelband zentraler Grundlagentexte zu dekolonialer Rechtskritik. Theoretische Ansätze von Wissenschaftler*innen wie Antony Anghie, Martti Koskenniemi, Silvia Rivera Cusicanqui und Makau Mutua erscheinen erstmals gesammelt in deutscher Übersetzung.
Forschung & Wissenschaft
Die strafrechtliche Untersuchung der Ermordung Lumumbas steht im weiteren Kontext der strukturellen Straflosigkeit für Verbrechen der europäischen Kolonialmächte während der Dekolonisierung. Während die langfristigen Auswirkungen der Kolonialisierung fortbestehen, kann man die Verantwortlichen oft nicht mehr zur Rechenschaft ziehen.