Neue Perspektiven auf das Recht: Dekoloniale Rechtstheorie und Rechtspraxis

Institut – Forschung & Wissenschaft – Dekoloniale Rechtskritik

Die Entwicklung des (internationalen) Rechts ist eng verknüpft mit dem europäischen Kolonialismus. Das ECCHR setzt sich dafür ein, diese Geschichte und ihre Auswirkungen auf das gegenwärtige Recht sichtbar zu machen. Dabei geht es insbesondere darum, Theorie und Praxis zu verbinden.

Projekt

Das Buch Dekoloniale Rechtskritik und Rechtspraxis (Nomos, August 2020) ist der erste Sammelband mit Grundlagentexten zu dekolonialer Rechtskritik. Interdisziplinäre theoretische Ansätze von Wissenschaftler*innen wie Antony Anghie, Martti Koskenniemi, Silvia Rivera Cusicanqui und Makau Mutua erscheinen erstmals gebündelt in deutscher Übersetzung. Praxisbezogene Sichtweisen von Aktivist*innen und Anwält*innen, darunter Colin Gonsalves, der in Indien das Recht auf Nahrung erstritt, oder Alejandra Ancheita, die in Mexiko für soziale und wirtschaftliche Rechte kämpft, reflektieren und ergänzen die theoretischen Texte. 

Ziel der Anthologie ist die kritische Auseinandersetzung mit dem Recht, mit seinen kolonialen Ursprüngen sowie der Frage, wer heute Zugang zum Recht hat – und wer nicht. Das Buch soll aktuelle rechtswissenschaftliche Debatten und aktivistische Anliegen fördern und etablierte Grundannahmen hinterfragen. Die Verknüpfung von theoretischen Ansätzen und praxisbezogenen Perspektiven eröffnet neue Sichtweisen. Herausgeber*innen sind Karina Theurer, ehemalige Leiterin des Instituts für juristische Intervention beim ECCHR, und Wolfgang Kaleck, ECCHR-Generalsekretär.

Kontext

Das Recht, wie wir es heute kennen, beruht auf europäischen philosophischen und politiktheoretischen Ideen und wurde während der Kolonisierung weltweit verbreitet. Vorstellungen von Recht und gesellschaftlichem Zusammenleben, die jenseits Europas existierten, wurden gewaltsam ausgelöscht. Das damals entwickelte Völkerrecht trug dazu bei, die systematische soziale und wirtschaftliche Ausbeutung der Kolonien zu legitimieren. Dabei spielten rassistische und patriarchale Grundannahmen – wie die Minderwertigkeit bestimmter Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Geschlechts – eine wesentliche Rolle.

Dekoloniale Rechtskritik und Rechtspraxis versammelt Stimmen, die diese Aspekte sichtbar machen und Lösungsansätze diskutieren. Anghy und Koskenniemi beispielsweise beschäftigen sich mit grundlegenden Fragen der rechtlichen Theoriebildung sowie mit sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit. Anne Orford dekonstruiert eine spezifische Deutung des Freihandels, während Tarcila Rivera Zea als indigene Aktivistin von dekolonialen Kämpfen um Wissensbestände und Recht und für substanzielle Gleichheit berichtet. Die Anwält*innen Consalves und Ancheita gewähren Einblicke in menschenrechtliche Arbeit gegen die massive soziale und wirtschaftliche Ausbeutung im Globalen Süden.

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Dekoloniale Rechtstheorie und Rechtskritik
Dekoloniale Rechtstheorie und Rechtskritik

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  • Nomos Verlag

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Definition

Postkoloniale Rechtskritik

Die postkoloniale Rechtskritik versucht, die Kontinuitäten dieser kolonialen Vergangenheit des Rechts (national und international) aufzudecken und zu beenden.

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Einblick

Namibia

Seit 2018 berät das ECCHR Vertreter*innen der Ovaherero und Nama in rechtlichen Fragen und unterstützt sie, ihre Anliegen – wie die Rückführung menschlicher Gebeine nach Namibia oder die Restitution von in der Kolonialzeit geraubten Kulturgütern – weiter zu verbreiten. Ziel ist es, den Dialog zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu fördern.

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