Definition
Prinzip der Intertemporalität
Nach dem Grundsatz der Intertemporalität ist ein rechtlicher Sachverhalt auf Grundlage der zu der jeweiligen Zeit gültigen Gesetze zu beurteilen. Das soll zu Berechenbarkeit führen und ist in vielen Fällen also sinnvoll. In manchen Fällen kann die Anwendung des Grundsatzes aber dazu führen, dass beispielsweise Verbrechen, die während der Kolonialisierung Afrikas oder Südamerikas begangen wurden, nicht nach heutigen juristischen Maßstäben beurteilt werden, sondern anhand der rassistischen und diskriminierenden Gesetze der damaligen Kolonisierenden.
Deutsche Gerichte haben deswegen in verschiedenen Konstellationen Ausnahmen zur Anwendung dieses Grundsatzes anerkannt, konkret um die Anwendung von NS-Recht oder dem Recht der DDR zu verhindern. In anderen Bereichen, beispielsweise bei der rechtlichen Einordnung von Kolonialverbrechen, wird vergangenes Unrecht durch die Anwendung des Grundsatzes der Intertemporalität auch heute noch verschleiert bzw. legitimiert.